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Experten-Antwort

knappschaftliche Versicherung § 137 SGB VI

von Jimmy14.06.2012 | 15:03
1574 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kennt jemand den Hintergrund der Entwicklung der o.g. Vorschrift? M.E. verstößt es gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass beispielsweise zwei ehem. Wehrdienstleistende in Bezug auf das geltende Rentenrecht unterschiedlich behandelt werden. War der Wehrdienstleistende zuvor knappschaftlich versichert, bekommt er später eine hierfür höhere Rente als sein Kamerad, der zuvor anderweitig beschäftigt war. Mir ist durchaus bewußt, dass der Wehrdienst ein Dienst am Staat ist und auf diese Weise sichergestellt werden soll, dass ein Bergmann durch den verpflichtenden Dienst einen Nachteil hinnehmen soll. Jedoch finde ich beispielsweise den oben beschriebenen Sachverhalt derart ungerecht, dass man vom Gesetzgeber her die "normale" Bewertung des Wehrdienstes von Bergleuten hätte in Kauf nehmen sollen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jimmy,

bitte lassen Sie sich zu den Besonderheiten der knappschaftlichen Rentenversicherung direkt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beraten und zu den Hintergründen des

§ 137 Sozialgesetzbuch Sechtes Buch (SGB VI) informieren.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem auch auf der dortigen Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-knappschaft-bahn-see.de und auch das dortige Service-Telefon wird Ihnen unter der kostenfreien Hotline 0800 1000 48 080 behilflich sein können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Jimmyam 14.06.2012 | 15:11
Ich meinte natürlich, dass mir bewußt ist, dass verhindert (und nicht sichergestellt) werden sollte, dass Bergleuten durch die Ableistung des Wehrdienstes ein Nachteil entsteht.
Mats Hummelsam 14.06.2012 | 15:43
Lieber Jimmy, Sie können bei Ihrer Krankenkasse kündigen und zur Knappschaft wechseln. Dann könnten Sie zumindest im Bereich Kranken-/Pflegeversicherung die Vorzüge der Knappschaft genießen. Schauen Sie mal hier: www.knappschaft.de Oder sind Sie bereits Mitglied der Knappschaft? Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
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