Hallo Jimmy,
bitte lassen Sie sich zu den Besonderheiten der knappschaftlichen Rentenversicherung direkt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beraten und zu den Hintergründen des
§ 137 Sozialgesetzbuch Sechtes Buch (SGB VI) informieren.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem auch auf der dortigen Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-knappschaft-bahn-see.de und auch das dortige Service-Telefon wird Ihnen unter der kostenfreien Hotline 0800 1000 48 080 behilflich sein können.