Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSehr geehrter Herr M.,
zur Wahrung des Datenschutzes haben wir Ihren Nachnamen abgekürzt.
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Natascha Krämer
Sehr geehrter Herr M.,
Kombi-Nord ist ein spezielles Therapieangebot, das nicht von jedem Rentenversicherungsträger angeboten wird. Die Regelungen zur Verlängerung einzelner Module können sich deshalb von den allgemeinen Regelungen unterscheiden. Hierzu eine konkrete Aussage zu treffen, ist daher schwierig. Genauere Angaben könnten Sie bei dem Rentenversicherungsträger erfragen, der Ihnen die Leistung bewilligt hat.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine Verlängerung erforderlich ist, sollten Sie jedoch mit den Mitarbeitern der Rehabilitationseinrichtung darüber sprechen.
Die Einrichtung ist über die Regelegungen zur Verlängerung einer Leistung informiert und kann ggfs. einen entsprechenden Antrag stellen. Auch in Hinblick auf die weiteren Behandlungsmodule ist die Einrichtung, in der Sie sich aktuell befinden, der beste Ansprechpartner.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung
Darauf bezog sich mein obiger post.: Genauere Angaben könnten Sie bei dem Rentenversicherungsträger erfragen, der Ihnen die Leistung bewilligt hat. Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine Verlängerung erforderlich ist, sollten Sie jedoch mit den Mitarbeitern der Rehabilitationseinrichtung darüber sprechen. Die Einrichtung ist über die Regelegungen zur Verlängerung einer Leistung informiert und kann ggfs. einen entsprechenden Antrag stellen. Auch in Hinblick auf die weiteren Behandlungsmodule ist die Einrichtung, in der Sie sich aktuell befinden, der beste Ansprechpartner. Mit freundlichen Grüßen Ihre Deutsche Rentenversicherung
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