Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kombi-Nord Tagesklinik verlängern?

von Christian M.06.01.2016 | 17:47
1780 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Wissende, ich bin alkoholkrank und befinde mich im Rahmen der Kombi-Nord in tagesklinischer Behandlung. Die Vorgesehene Behandlungsdauer dort beträgt 12 Wochen. Zur Zeit befinde ich mich in der 10. Woche. Der bisherige Verlauf ist dehr positiv. Seit ca. 2,5 Wochen bemerke ich allerdings das die "emotionale Akzeptanz" meiner Suchterkrankung nachlässt und habe Sorge das ich ohne die Struktur/Unterstützung der Tagesklinik rückfällig werden könnte. Rational ist mir klar das ich alkoholkrank bin und ich bin sehr glücklich über die bisher erreichte Abstinenz. Das Grübeln und in Frage stellen der Abstinenz ist mir neu. Kann mir jemand von euch mitteilen ob (und wenn ja wie und wie lange) eine Verlängerung möglich ist? Vielen Dank

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 07.01.2016 | 08:49

Sehr geehrter Herr M.,

zur Wahrung des Datenschutzes haben wir Ihren Nachnamen abgekürzt.

Herzliche Grüße aus der Redaktion

Natascha Krämer

Experten-Antwortam 07.01.2016 | 09:26

Sehr geehrter Herr M.,

Kombi-Nord ist ein spezielles Therapieangebot, das nicht von jedem Rentenversicherungsträger angeboten wird. Die Regelungen zur Verlängerung einzelner Module können sich deshalb von den allgemeinen Regelungen unterscheiden. Hierzu eine konkrete Aussage zu treffen, ist daher schwierig. Genauere Angaben könnten Sie bei dem Rentenversicherungsträger erfragen, der Ihnen die Leistung bewilligt hat.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine Verlängerung erforderlich ist, sollten Sie jedoch mit den Mitarbeitern der Rehabilitationseinrichtung darüber sprechen.

Die Einrichtung ist über die Regelegungen zur Verlängerung einer Leistung informiert und kann ggfs. einen entsprechenden Antrag stellen. Auch in Hinblick auf die weiteren Behandlungsmodule ist die Einrichtung, in der Sie sich aktuell befinden, der beste Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

2 Antworten

Christian Meisteram 07.01.2016 | 17:43
Danke für die schnelle Antwort. Der Versicherungsträger ist die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Dort habe ich telefonisch nachgefragt ob und in welcher Länge eine Verlängerung des tagesklinischen Moduls möglich ist. Die Aussage von dort war das eine Verlängerung "eigentlich" auch über eine Woche hinaus möglich sein "müsste". Die Mitarbeiter der Tagesklinik sind sich allerdings sicher das die Dauer des tagesklinischen Moduls maximal 13 Wochen (auch bei krankheitsbedingten Ausfällen während der Therapiezeit o.ä.) betragen darf. Danach bestände lediglich die Möglichkeit in ein stationäres Modul zu wechseln wenn die Abstinenzfähigkeit noch nicht gegeben ist. In der Broschüre "Konzeption Kombi-Nord" steht: "Für die ganztägig ambulanten, station ären und adaptiven Interventionsformen gilt die Maßgabe, dass die Behandlungszeit die Langzeittherapie³ nicht überschreiten darf. Bei der Kombination von stationären und tagesklinischen Leistungen darf die Gesamtwochenzahl von 20 (Alkohol- /Medikamentenabhängigkeit) "..."nicht über- schritten werden." "³ Therapiedauer incl.Verlängerungsmöglichkeit bei stationären und ganztägig ambulanten Suchtbehandlungen: Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit 13 Wochen + 2 Wochen" Nun habe ich drei verschiedene Aussagen und würde mich freuen/ wäre dankbar wenn mir jemand verbindlich sagen könnte ob und wenn ja wie lange eine tagesklinische Behandlung verlängert werden kann. Danke fürs Lesen und entschuldigen sie bitte diesen "Roman". Der Erhalt der Abstinenz ist mir halt sehr wichtig da ich der Meinung bin im Moment die Weichen für mein weiters Leben zu stellen.
Christian Meisteram 07.01.2016 | 20:11
Darauf bezog sich mein obiger post.: Genauere Angaben könnten Sie bei dem Rentenversicherungsträger erfragen, der Ihnen die Leistung bewilligt hat. Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine Verlängerung erforderlich ist, sollten Sie jedoch mit den Mitarbeitern der Rehabilitationseinrichtung darüber sprechen. Die Einrichtung ist über die Regelegungen zur Verlängerung einer Leistung informiert und kann ggfs. einen entsprechenden Antrag stellen. Auch in Hinblick auf die weiteren Behandlungsmodule ist die Einrichtung, in der Sie sich aktuell befinden, der beste Ansprechpartner. Mit freundlichen Grüßen Ihre Deutsche Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026