Hallo User Langzeitstudentüber30,
wenn Sie neben der unständigen Beschäftigung einen Minijob ausüben und die unständige Beschäftigung, wie Sie angegeben haben, die Hauptbeschäftigung darstellt und Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten, dann sind Sie in diesem Minijob versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sollten Sie in dem Minijob auf die Versicherungsfreiheit verzichten, dann werden auch Beiträge zur gesetzlichen Versicherung aus diesem Minijob gezahlt.
Auch bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit sprechen wir weiterhin von einem Minijob, da der Verdienst aus dieser Beschäftigung regelmäßig 450,- EUR im Monat nicht übersteigt.
Der Minijob bleibt untergeordnet, wenn der Arbeitgeber, bei dem Sie den Minijob ausüben, so versicherungsrechtlich beurteilt hat bzw. Sie einen entsprechenden Arbeitsvertrag abgeschlossen haben.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, können Sie auch eine Überprüfung der Sachlage durch die Deutsche Rentenversicherung veranlassen. Dies können Sie formlos mit einem Schreiben an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger machen. Dadurch hätten Sie eine gewisse Rechtssicherheit.