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Experten-Antwort

Kombinierte AHB und Kinderreha

von Sandy Philipp24.03.2016 | 23:38
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4 Antworten

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Hallo. Ich habe derzeit ein Problem. Ich werde in 2 Wochen an der Hüfte operiert ( TEP) und gehe anschließend zur AHB. Da ich eine 6 jährige Tochter habe und sie derzeit aufgrund leichter Entwicklungsstörungen Komplexleistungen erhalte, wollte ich die Zeit, in der mich meine Tochter begleiten muss (es geht nicht anders, da keine Betreuung gewährleistet ist), gleichzeitig auf für sie einige Rehamaßnahmen bekommen. In meiner näheren Umgebung gibt es eine Rehaeinrichtung, die sowohl zur AHB wie auch für Kinderreha zugelassen ist. Auf Nachfrage bei der Rehaklinik wurde mir mitgeteilt, dass es im Rahmen einer Einzelfall Entscheidung und auf Verweis des Wunsch- und Wahlrechts möglich ist. Die DRV Bund teilte mir mit, dass ich bei einer AHB nicht dieses Wahlrecht habe. Die von mir beantragte Klinik steht nicht auf der Klinikliste, allerdings in ihrem Gesamtkatalog. Heute bekam ich die Bescheingung, dass für meine Tochter eine Kinderreha genehmigt sei. Allerdings soll sie nach Murnau am Staffelsee, 450 km von zu Hause. Da sie derzeit weder ich noch jemand anderes hin bringen kann und werde, muss ich in den nächsten Tagen gleich einen Eilantrag bei der DRV einlegen bezüglich Widerspruch des Kurortes. Ich habe bei dem Antrag mehrfach betont, dass meine Tochter ausschließlich mit mir kommen kann. Für mich besteht in Murnau keine AHB Möglichkeit, auch darf sich laut Gesetz die AHB Klinik nur im Umkreis von 200 km zum Wohnort befinden. Und aus medizinischer Sicht wird mein Arzt von so einer langen Zugfahrt abraten. Gibt es Erfahrungen, inwieweit sich die DRV auf solche Kombi-Reha bei Widerspruch einlässt. Im schlimmsten Fall werde ich die Kinderreha absagen müssen und meine Tochter als Begleitperson beantragen. Hat der Sozialdienst einen gewissen Einfluss auf die Entscheidung

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Philipp, auf Ihre sehr spezielle Frage werden Sie hier im Forum keine zielführende Antwort erhalten. Es bleibt Ihnen nur das Widerspruchsverfahren, um eine für Sie gültige Antwort zu erhalten. Alternativ oder ergänzend können Sie sich an die Klinik für die Kinderrehabilitation hinsichtlich eines späteren Aufnahmetermins wenden. Wenn der für Ihre Tochter zuständige Rententräger einer Kinderreha zugestimmt hat, liegen sicherlich erhöhte gesundheitliche Gefährdungen vor, so dass ich von der Absage der Kinderreha erst einmal abraten würde.

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3 Antworten

KSCam 25.03.2016 | 10:04
Erfahrungen anderer werden hier nichts nützen. Ob es so wie gewünscht klappt ist eine Entscheidung im individuellen Einzelfall. Wenn es nicht klappt, müssen Sie halt auf die Kinderreha verzichten und das Kind so mitnehmen, sofern das in "Ihrer" Klinik möglich ist. Ein Sozialdienst kann bei Formulierungen zur Begründung helfen, hat aber wohl kaum Einfluß auf die in Berlin getroffene Entscheidung.
Sandy Philippam 13.04.2016 | 11:58
Nachtrag: Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Entgegen der Aussagen der DRV ist es doch möglich, eine AHB und Kinderreha in ein und derselben Klinik durchzuführen. Nach Widersprüchen und Umstellungsantrag wurde der Antrag entsprechend genehmigt. Also nicht aufgeben!!!
Sandy Philippam 13.04.2016 | 12:00
Nachtrag: Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Entgegen der Aussagen der DRV ist es doch möglich, eine AHB und Kinderreha in ein und derselben Klinik durchzuführen. Nach Widersprüchen und Umstellungsantrag wurde der Antrag entsprechend genehmigt. Also nicht aufgeben!!!
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