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komische Witwenrente

von Sascha18.11.2008 | 15:54
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Hallo, meine Mutter hat ca.16Jahre lang eine Erbwerbsunfähigkeitsrente von mtl. ca. 580€ brutto bekommen. Leider ist meine Mutter vor einem halben Jahr vorstorben und so bekommt mein Vater eine Witwenrente von 60%. Mein Rechnung war wie folgt: 580€x60%= 348€ Witwenrente. Nun kämpfe ich mich gerade durch den ganzen Papierkram und stelle fest,das meinen Vater ca.450€ Witwenrente zustehen. Die Rentenversicherung hat eine Rente von ca.750€ errechnet und nehmen diesen Wert mal 0,6. Wie kommt die Versicherung auf 750€, wenn meine Mutter 580€ Rente bekommen hat? Laut meiner Rechnung würde mein Vater keine Witwenrente bekommen, aber nun bekommt er 80€ im Monat. Was passiert eigentlich, wenn die bei der Rentenberechnung einen fehler gemacht haben, muss mein Vater dann die schon gezahlte Rente zurückzahlen? Gruss Sascha

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beiträge von Rosanna.

3 Antworten

Rosannaam 18.11.2008 | 16:43
Hallo Sascha, "komische" Witwerrenten gibt es nicht. ;-)) Die Witwerrente wird mit einem neuen Leistungsfall, nämlich dem des Todes Ihrer Mutter berechnet. In den letzten 16 Jahren hat es massenweise Änderungen im Rentenrecht gegeben. Evtl. sind auch NACH dem Leistungsfall der Erwerbsunfähigkeit (vor 16 Jahren) noch weitere Zeiten hinzugekommen, die bei der EU-Rente noch nicht berücksichtigt werden konnten. Wenn die DRV jetzt diesen neuen Betrag errechnet hat, wird dies seine Richtigkeit haben. Zurückgezahlt werden muss mit Sicherheit nichts! Freuen Sie sich mit Ihrem Vater, dass er wenigstens noch eine kleine Rente erhält. MfG Rosanna.
Rosannaam 18.11.2008 | 17:42
Von der (eigenen) Brutto-Rente werden der Beitragsanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung und 3 % pauschal abgezogen. Dies ergibt die anrechenbare NETTO-Rente. Von dieser (eigenen) Netto-Rente wird der Freibetrag von zur Zeit mtl. 701,18 EUR abgezogen. Beispiel: Netto-Rente des Witwers = 1000,- EUR abzüglich Freibetrag > 701,18 EUR = 298,82 EUR DAVON 40 % = 119,53 EUR Dieser Betrag wird bei der Brutto-Witwerrente abgezogen. Brutto-W-Rente = 450,- EUR ./. 119,53 EUR ergibt Brutto-W-Rente 330,47 EUR davon widerum abgezogen Beitragsanteil zur KV- und Pflegevers. ergibt die Netto-Witwerrente. MfG Rosanna.
Saschaam 18.11.2008 | 17:25
Hallo Rosanna, danke für Ihre Antwort, dann scheint ja alles in Ordnung zu sein. Eine Frage hätte ich dann aber noch und zwar, wie würde die Rente von meinen Vater auf die Witwenrente angerechnet werden? Jetzt wird von seinem Bruttojahreslohn pauschal 40%. Wie verhält sich das mit der Rente? Beispiel: Mein Vater würde eine Rente von 1200€ bekommen, dann werden ja noch Krankenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen also würde mein Vater von ca. 1080€ netto bekommen. Wird der Freibetrag von der Brutto oder Nettorente abgezogen. Gruss Sascha
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