Guten Tag
Ich bin 47 Jahre alt und beziehe seit 03/2012 eine volle Erwerbsminderungsrente. Diese in Form einer Arbeitsmarktrente (also halbe Rente aufgrund verschlossenem Arbeitsmarkt, die andere Hälfte medizinisch und das auch unbefristet), von daher ist das Jobcenter für mich zuständig zwecks Aufstockung der relativ kleinen Rente und das möchte wissen, ab wann ich frühstmöglich aus meiner EM-Rente eine Altersrente machen kann.
Ich bin außerdem unbefristet Schwerbehindert GdB 60.
Bis zum Beginn dieser EM-Rente habe ich so ca. 13-14 Jahre Anrechnungszeit erworben durch Studium, Beruf, Krankengeld, ALG1.
Meine Frage ist ob der Bezug der EM-Rente als Anrechnungszeit für die normale langjährig Versicherte bzw. Rente bei Schwerbehinderung gilt? Beide haben die 35 Jahre Anrechnungszeit. So wie ich das sehe könnte ich am Monat nach meinen 62. Geburtstag in Altersrente gehen, wenn ich die 35 Jahre Anrechnungszeit erfülle? Das wäre Anfang 2037.
13 oder 14 Jahre hatte ich wie gesagt schon vorher erworben, zwischen Beginn meiner EM-Rente und dem erwähnten Wunsch-Renteneintrittsdatum liegen auch nochmal 25 Jahre. Sehe ich das alles richtig und komme so auf 38-39 Jahre Anrechnungszeit? Meine Schwerbehinderung GdB 60 und zumindest die halbe EM-Rente sind beide ja auch unbefristet, da wird sich wohl auch nichts mehr ändern.
Tut mir leid für den langen Text, vielleicht kann ein "Experte" ja mal reinschauen.
Danke
Lexxana