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Experten-Antwort

Komme ich auf die 35 Jahre Anrechnungszeit mit Zeiten der EM-Rente? Für Rente bei Schwerbehinderung.

von Lexxana22.07.2022 | 22:20
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag Ich bin 47 Jahre alt und beziehe seit 03/2012 eine volle Erwerbsminderungsrente. Diese in Form einer Arbeitsmarktrente (also halbe Rente aufgrund verschlossenem Arbeitsmarkt, die andere Hälfte medizinisch und das auch unbefristet), von daher ist das Jobcenter für mich zuständig zwecks Aufstockung der relativ kleinen Rente und das möchte wissen, ab wann ich frühstmöglich aus meiner EM-Rente eine Altersrente machen kann. Ich bin außerdem unbefristet Schwerbehindert GdB 60. Bis zum Beginn dieser EM-Rente habe ich so ca. 13-14 Jahre Anrechnungszeit erworben durch Studium, Beruf, Krankengeld, ALG1. Meine Frage ist ob der Bezug der EM-Rente als Anrechnungszeit für die normale langjährig Versicherte bzw. Rente bei Schwerbehinderung gilt? Beide haben die 35 Jahre Anrechnungszeit. So wie ich das sehe könnte ich am Monat nach meinen 62. Geburtstag in Altersrente gehen, wenn ich die 35 Jahre Anrechnungszeit erfülle? Das wäre Anfang 2037. 13 oder 14 Jahre hatte ich wie gesagt schon vorher erworben, zwischen Beginn meiner EM-Rente und dem erwähnten Wunsch-Renteneintrittsdatum liegen auch nochmal 25 Jahre. Sehe ich das alles richtig und komme so auf 38-39 Jahre Anrechnungszeit? Meine Schwerbehinderung GdB 60 und zumindest die halbe EM-Rente sind beide ja auch unbefristet, da wird sich wohl auch nichts mehr ändern. Tut mir leid für den langen Text, vielleicht kann ein "Experte" ja mal reinschauen. Danke Lexxana

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lexxana,

die Zeit des Rentenbezugs zählt als Anrechnungszeit und somit für die erforderlichen Versicherungsjahre (420 Kalendermonate) mit, soweit diese Zeiten als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt waren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Lexxanaam 23.07.2022 | 01:51
Danke für die fixe Antwort! Das ist natürlich super dann, da brauch ich mir keine Gedanken machen ob ich bis 62 die Wartezeit erfülle. Es gab auch keine Aufforderung des Jobcenters dies jetzt schon zu klären, mein Sachbearbeiter sprach mich lediglich darauf an beim letzten Gespräch. Nur für den Fall, dass ich nicht vorher schon (medizinisch) voll verrentet werde. Auf jeden Fall danke dür die ausführliche Antwort :)
Abschlägeam 22.07.2022 | 23:27
Hallo Lexxana, ich habe zwar nun nicht nachgerechnet, aber das dürfte so in etwa hinkommen mit 2037. Die Zeiten der Teil-EM-Rente zählen mit dazu. Die verschiedenen Möglichkeiten an 'Altersrenten' finden Sie auch noch mal in dieser Broschüre beschrieben: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Ich bin nur sehr verwundert, dass Ihr Sachbearbeiter Sie so etwas fragt, er weiß doch, dass Sie, auch mit GdB, noch viel zu jung sind für eine Altersrente. Eine Möglichkeit wäre ansonsten nur, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen eine volle EM-Rente bekommen. Diese müsste aber aber auch medizinisch begründet sein, Ihr Gesundheitszustand sich also deutlich verschlechtert haben. Hier allerdings hätte das JC dann die Möglichkeit, eine Überprüfung zu veranlassen. Für eine normale Altersrente jetzt aber noch nicht, dafür sind Sie einfach noch zu jung. Die sollen Ihnen mal ein paar richtig gute Kurse verpassen, damit Sie zumindest noch mal wieder in Teilzeit eine Arbeitsstelle bekommen. Viel Erfolg, ein schönes Wochenende und alles Gute!
KSCam 23.07.2022 | 11:27
Ob die 35 Jahre voll sind müsste Ihnen jeder DRV Berater (sofern Sie einen als Telefon bekommen) auf Anhieb sagen können, wenn Sie beim Anruf Ihre Versicherungsnummer parat haben. Die Abfrage der Konteninformation am PC dauert keine 30 Sekunden. Aber eigentlich auch egal: diese Frage stellt sich erst in 15 Jahren,.......wer weiß was sich bis dahin noch alles ändert?
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