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Experten-Antwort

Kommunales Ehrenamt

von lucky14.05.2013 | 18:23
1860 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, wenn man als AN versicherungspflichtig in der GKV versichert ist und ebenfalls ein kommunales Ehrenamt (Gemeinderat) ausübt, zählt das dann als nebenberufliche Selbstständigkeit und muss der Krankenkasse gemeldet werden? Für die Gemeinderatstätigkeit wird schließlich keine Vergütung gezahlt, sondern nur eine steuerfreie Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld. Der über den Freibetrag hinaus gehende Anteil (

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo lucky,

eine Aufwandsentschädigung für ein Ehrenamt stellt kein Entgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dar und ist somit in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beitragspflichtig. Wie diese Einkünfte bei der Krankenkasse zu beurteilen sind, wäre dort zu klären.

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3 Antworten

KSCam 14.05.2013 | 21:19
Nein - das ist mit Sicherheit keine selbständige Tätigkeit.....:)
luckyam 15.05.2013 | 12:08
Besten Dank!
miaam 15.05.2013 | 13:12
Hallo lucky, ich muss KSC hier widersprechen. Steuerrechtlich ist das durchaus eine selbständige Tätigkeit - Sie erzielen Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 18 EStG. Allerdings sind die Einkünfte halt voll oder teilweise steuerfrei. Ein eventueller steuerpflichtiger Anteil ist auch sozialversicherungsrechtlich als Arbeitseinkommen zu betrachten. Für die Rentenversicherung haben diese Einkünfte keine Bedeutung, weil nicht versicherungspflichtig (solange Sie keine Witwenrente beziehen, dann würde nämlich angerechnet). Bei der KK kenne ich mich aber nicht aus...
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