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Experten-Antwort

Komparse mit voller EM-Rente

von Kai25.03.2014 | 20:07
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5 Antworten

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Hallo, nach einem Unfall mit Polytrauma beziehe ich seit 2009 eine volle EM-Rente und darf leider auch nicht mehr arbeiten (die doofen Ärzte :( ). Nun habe ich früher mal eine Schauspielausbildung gemacht und würde gerne als Komparse arbeiten. Um wieder ein wenig ab und an dran daran teilzunehmen. Nun verbringt man aber als Komparse oftmals viele Stunden (mehr als drei) mit warten und nur ein paar Minuten mit Arbeit. Ist dies denn mit der EM--Rente vereinbar oder darf ich das (auch) nicht? Vielen Dank und viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Kai,

vorrangig geht es um die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze (450,- €). Sollte die DRV eine Arbeitgeberauskunft anfordern, wäre die indiv. Situation maßgeblich. Wenn Sie dann also wenige Minuten gearbeitet haben, würde dies nicht schädlich sein.

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4 Antworten

Kaiam 25.03.2014 | 20:57
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Hallo, nach einem Unfall mit Polytrauma beziehe ich seit 2009 eine volle EM-Rente und darf leider auch nicht mehr arbeiten (die doofen Ärzte :( ).
Was können die Ärzte denn dafür, wenn Sie vollständig erwerbsgemindert sind? Wenn Sie sich zutrauen zu arbeiten, dann tun Sie es doch ganz einfach. Niemand wird Sie daran hindern! Ob Sie dann allerdings immer noch rentenberechtigt sind, wird Ihnen Ihre Rentenzahlstelle dann schon miteilen. Dieser Service ist sogar völlig kostenlos für Sie!
Die können natürlich nichts dafür, sondern der Unfall. Im übrigen wurde mir das "normale" arbeiten verboten... (weiter möchte ich hier nicht drauf eingehen und hätte mir etwas mehr empathie gewünscht...). Viele Grüße
Sozialröchler?am 25.03.2014 | 21:58
Sie dürfen seit 01.01.2013 mtl. 450 EUR brutto verdienen. Schauen Sie in die Anlage 19 des Rentenbescheides. Die Stundenzahl spielt dann keine Rolle.
schätzeleinam 14.04.2014 | 14:07
@hallo kai, wieso erwartest du empathie, wenn du vorher ärzte als "doof"bezeichnest? beachte bitte die regelung der DRV, dass nur unter drei stunden tätigkeit die voelle EMNR weiter gewährt wird. bei deiner komparsentätigkeit, die sich in der tat über den ganzen tag ziehen kann, wird es dir ziemlich schwer fallen, nachzuweisen, dass du nur einige minuten am set bist, also arbeitest. die DRV hält sich erstmal am "verdienst" fest. und der ist als komparse eher "gering" und du müsstest schon ziemlich oft am set sein, um über die 450 € zuverdienst zu kommen. mindestens 8 tage (bei ca.55 € p.Tag) wobei du hierbei eben gegen die regelung maximal 3 stunden am tag verstösst. ist dir das wirklich wert? vieleicht findest du eher eine andere nebentätigkeit, die dir in der hinsicht der "arbeitszeit"keine probleme bereitet.
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