Sehr geehrter Herr Kai,
vorrangig geht es um die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze (450,- €). Sollte die DRV eine Arbeitgeberauskunft anfordern, wäre die indiv. Situation maßgeblich. Wenn Sie dann also wenige Minuten gearbeitet haben, würde dies nicht schädlich sein.