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Experten-Antwort

Kompensation der Rentenabschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn durch freiwillige Zuzahlungen

von yogi6407.09.2017 | 23:40
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5 Antworten

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Hallo zusammen, ich bin mit 64 in vorzeitige Rente gegangen und habe entsprechende Abschläge in Kauf genommen. In den nächsten Monaten werden mehrere Lebensversicherungen fällig, die ich dafür einsetzen möchte, die Abschläge zu kompensieren oder zukünftige Rentenzahlungen darüber hinaus noch zu steigern. Soweit ich weiß, kann ich Zahlungen bis zum Erreichen des Regelrentenalters (in 15 Monaten) leisten. Ich habe vor, die Zahlungen nach steuerlichen Gesichtspunkten auf die Jahre 2017 und 2018 zu verteilen. Den steuerlichen Aspekt kann ich selbst beurteilen, das ist hier nicht das Thema. Meine Frage ist, wie ich vorgehen muss, um Zahlungen entsprechend leisten zu können. - Welchen Antrag habe ich zu stellen? - Muss ich für jede Zahlung einen eigenen Antrag stellen? - Wann wird die Zahlung in Form höherer Rentenzahlung wirksam? Erst bei Erreichen des Regelalters oder bereits kurzfristig nach der Einzahlung? - Kann ich noch mehr an Zahlungen leisten als für die Kompensation der Abschläge allein nötig?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo yogi64,

wir schließen uns dem Beitrag von Werner67 an.

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4 Antworten

Joachim63am 08.09.2017 | 07:26
Mit wieviel Abschhläge in Rente? Wieviele Lebensversicherungen und in welcher Höhe? Wie soll sonst ausgerechnet werden.
Werner67am 08.09.2017 | 07:33
1. Sie füllen das Formular V210 aus. 2. Sie müssen nicht jedes mal einen Antrag stellen. Sie erhalten nach dem Antrag einen Bescheid mit der maximal möglichen Summe; wie sie den Betrag dann auf Raten verteilen, bleibt Ihnen überlassen. 3. Die Rente erhöht sich (rückwirkend) ab dem Monat nach der Antragstellung, wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Bescheid zahlen. Bei späterer Zahlung erhöht sich die Rente ab dem Monat nach der Zahlung. 4. Sofern Sie mal geschieden worden sind und dabei im Rahmen des Versorgungsausgleichs Beträge aus Ihrer Rente abgezogen worden sind, können Sie diesen Abzug durch eine zusätzliche Beitragszahlung ausgleichen. Außerdem können Sie - sofern Sie neben der Rente nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind - laufende freiwillige Beiträge zahlen. Beides ist ebenfalls bis zur Regelaltersrente möglich. Gruß Werner.
Werner67am 08.09.2017 | 07:36
Bei Frage 3 meine ich natürlich rückwirkend ab dem Monat nach Beantragung der zusätzlichen Beitragszahlung ... (nicht rückwirkend ab Rentenantrag) Gruß Werner
Reutersam 08.09.2017 | 08:50
Hallo, kleine Ergänzungen zu der kompetenten Antwort von Werner. 1. Da Sie bereits eine geminderte Rente (und somit Rentenbeginn und Art der Altersrente bzw. die Höhe der geminderten Entgeltpunkte bereits in Ihrem Rentenbescheid stehen) beziehen, könnten Sie den Antrag auch formlos stellen. Mit dem V0210 sind aber auch bei sehr genauen Sachbearbeitern auf der sicheren Seite ;-) 2. Nach jeder Teilzahlung müssten Sie eine Mitteilung erhalten (quasi als Beitragsbescheinigung), in der neben dem eingezahlten Betrag sowohl die noch auszugleichenden Entgeltpunkte als auch für Sie wichtiger, der Eurobetrag, der noch zum kompletten Ausgleich der Minderung zu zahlen ist, aufgeführt ist. Allerdings geht dieser Betrag immer von den aktuellen Berechnungswerten (z.B. des Jahres 2017)aus. D.h. bei einer weiteren Zahlung im Jahr 2018 wird dieser (Rest)Betrag sich entsprechend verändern, im Regelfall erhöhen. Möchten Sie die Restsumme komplett im Jahr 2018 ausgleichen, empfiehlt sich vor der Überweisung nochmal eine Kontaktaufnahme mit ihrem Rentenversicherungsträger, um den genauen Betrag zu erfahren. MfG
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