Hallo, ich habe eine Frage zu den Zulagenansprüchen meiner Nichte:
Sie ist 1977 geboren, ist alleinerziehend und hat ein Kind im Alter von 12 jahren.
Die Riesterrentenversicherung wurde im Januar 2006 bei der Debeka abgeschlossen, sie zahlt monatlich 5 € ein.
Sie war bis einschließlich Oktober bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet, jedoch ohne Leistungsbezug. Sie hat auch keine anderen Sozialleistungen bezogen, sondern wurde von ihrer Mutter unterstützt. Seit 01. Juni 2010 bezieht sie eine EU-Voll-Rente. Zugleich hat sie im November und Dezember als angestellt jeweils 416 € im Monat sozialversicherungspflichtig verdient. Seit November 2009 ist sie zugleich Pflegeperson, die GKV entrichtet Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund für sie. Ihre Tochter lebt seit September 2007 in einer Pflegefamilie, das Kindergeld fließt ab diesem Termin zur Pflegefamilie.
Welche Zulagen stehen ihr für die Jahre 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 zu? Spielt dabei die Höhe der EU-Rente und des fiktiven Entgelts für die Pflegetätigkeit eine Rolle?