Hallo,
habe eine Frage mit folgendem Sachverhalt:
1. Meine Verwandte ist Geburtsjahr 1949 und hat eine von der DRV schriftlich mitgeteilten Anwartschaft von ca. 550 EUR.
2. Sie ist geschieden und bezieht noch keine Rente.
3. Sie verfügt über einen unbefristeten Schwerbehindetenausweis von 60 % mit folgenden Merkmalen:
- Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen "B".
- Merkzeichen: "G".
Meine Frage: Ist meine Verwandte wegen der Behinderung jetzt schon rentenberechtigt "ohne" Abschläge hinnehmen zu müssen?
Oder muss Sie die Monate noch abwarten - bis zur generell mitgeteilten Rentenberechtigung?
Danke!
Gruß