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Experten-Antwort

Konequenzen bei vorzeitiger Abreise Reha

von Yvonne28.01.2015 | 11:23
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2 Antworten

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Hallo, seit 3 wochen in einer Rehaeinrichtung. Ich habe mein Sohn als Begleitkind dabei. Deshalb sind wir auf einer Familienstation. Ich bin hier in Behandlung. Seitdem ich hier bin geht es mir von der Symptomatik her schlechter. ich schlafe hier zwischen 45 min und 3 std (nicht durchgängig) in der Nacht. Hier ist es auf den Gängen durch die Kinder dermaßen laut das mein Kind ebenso eine Schlafstörung entwickelt ie ich. Dies habe ich auch schon mehrmals angesprochen. Zudem fühlt man sich hier wie eingespeirrt. Man darf hier zwar raus gehen aber hier ist nichts. kein Kaffee keine Einkaufsmöglichkeit nichts. Ohne auto bist du hier verloren. Du findest hier auch keine Ruhe. Wenn du keine Anwendung hast, dann hast du dein Kind und da du mit deinem Kind dir ein Zimmer teilen musst, kannst du dich abends auch nicht zurückziehen wenn es dir zuviel wird. Ich möchte nach Hause, gerade weil es uns hier nicht gut geht und ich auch Akutes Heimweh hab. Nun hätte ich noch zwei wochen. mein Arzt lässt mich nur ohne Ärztliche Einwilligung gehen!!! Hat dies für mich dann Folgen wenn ich jetzt nach Hause fahren würde? LG Yvonne

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da im Beitrag von =//= insbesondere auf die möglichen Folgen beim Krankengeld hingewiesen wird, raten wir auch Ihnen sich vor dem Abbruch dingend mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

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1 Antworten

=//=am 28.01.2015 | 12:27
Negative Konsequenzen von Seiten der DRV wird es nicht geben. Die Reha ist keine Zwangsmaßnahme! Leider ist bei Ihnen das eingetreten, was viele Mütter vor einer Reha nicht verstehen (können/wollen): es ist IMMER sehr ungünstig, wenn Kinder als Begleitpersonen dabei sind. Denn man MUSS sich dann "nebenbei" noch um das Kind kümmern und kann sich nicht vollständig der Maßnahmen widmen. Gerade bei psychosom. Rehas ist das meistens ein großes Problem. Dann muss es dem Kind nur noch langweilig sein, dann hat die Patientin gar keine Ruhe mehr und kann sich nicht voll und ganz konzentrieren. Aber wenn man das (von der DRV) vorher sagt, wird man meistens noch angegiftet. Da bei Ihnen einige Umstände zusammenkommen (Schlaflosigkeit, Heimweh), sollten Sie nach Absprache mit dem Klinikarzt und Ihrem Hausarzt die Reha abbrechen. Die einzige Konsequenz, die Sie erwartet, wird sein, dass Sie so schnell keine Reha-Maßnahme von der DRV mehr erhalten, es sei denn, Sie können die Maßnahme ohne Kind vielleicht in einer anderen Klinik, wo keine Kinder aufgenommen werden, durchführen. Sie haben aber keinen Anspruch darauf, in eine Klinik geschickt zu werden, wo außen herum Trubel ist. Ggfls. können Sie sich eine Wunschklinik aussuchen, diese sollte aber von der DRV (egal welche) belegt werden. Stehen Sie allerdings im Krankengeldbezug, wird die Krankenkasse gegen einen Abbruch sein. Das müßten Sie dann mit denen besprechen.
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