Im Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)“wurde für 2020 die Hinzuverdienstgrenze auf über 44.000 € heraufgesetzt. Bis zum 30.06.2020 soll eine rückwirkende Rentenantragstellung möglich sein. Stimmt das und wie ist diese Rückwirkung zu beantragen?
25.06.2020, 11:14
Experten-Antwort
Hallo Neurnt,
nicht die Rückwirkung ist zu beantragen, sondern der Rentenantrag kann bis zum 30.06.2020 gestellt werden mit einem gewählten Rentenbeginn (nur bei Altersrenten) rückwirkend bis maximal 01.01.2020, sofern natürlich die Voraussetzungen für die beantragte Altersrente auch zum gewünschten Rentenbeginn erfüllt sind.
Freundliche Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung