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Konkrete Betrachtungsweise + Arbeitsanweisungen

von ludwig02.08.2010 | 11:45
2458 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, wie wird bei einem Versicherten mit schweren Leistungsbehinderungen im Rahmen einer EM-Rentenantragstellung geprüft, ob ggf. eine Verweisungstätigkeit erfolgen kann??? Fragt die DRV Bund dann bei der Arbeitsagentur nach oder wie funktioniert das??Gibt es dafür interne Arbeitsanweisungen und kann man die im Internet einsehen?

5 Antworten

RFnam 02.08.2010 | 16:33
In der Regel legt der beratungsärztliche Dienst bei der Einschätzung des Restleistungsvermögens fest, ob eine Verweisung auf andere Tätigkeiten wie Telefonidt erfolgen kann. Interne Arbeitsanweisungen sind ein Hilfsmaterial für die Sachbearbeitung zur einheitlichen Regelung von Verfahrensabläufen und sind nicht für die Öffentlichkeit gadacht. Ausserdem kann den weitaus grössten Teil dieser fachlichen Regelungen (im Ordner für Papierformat DIN A5 etwa 1,5 Meter lang) wirklich nur ein ausgebildeter Fachmann/-frau verstehen.
Preußischer Oberst 1.Klasseam 02.08.2010 | 17:17
"..Interne Arbeitsanweisungen sind ein Hilfsmaterial für die Sachbearbeitung zur einheitlichen Regelung von Verfahrensabläufen und sind nicht für die Öffentlichkeit gadacht..." Ist natürlich hanebüchender Quatsch! Arbeitsanweisungen der DRV gibts hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/index.jsp Arbeitanweisungen der Arbeitsverwaltung gibts hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ Jeweils das passende auf diesen Sites heraussuchen. Best regards
RFnam 02.08.2010 | 19:09
Es war mir bisher nicht bekannt, dass die Regionalträger ihre Arbeitsanweisungen veröffentlicht haben. Aber trotzdem, welcher Laie im Sozialgesetzbuch kommt damit sofort klar ?
TCKam 03.08.2010 | 10:59
Die Grundsätze zur Verweisung auf andere Berufe sind in der rechtliche Arbeitsanweisung zu § 240 SGB VI ab Kapitel 2.6 (einschließlich der Anlage Berufsgruppenkatalog) beschrieben. siehe: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Anmerkung: Intern stehen den Rentenversicherungsträger zur Entscheidung auf welche Tätigkeiten konkret verwiesen werden kann, noch eine sogenannte berufskundliche Datenbank (enthält Entscheidungen der Sozialgerichte zur Verweisungstätigkeiten) zur Verfügung.
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