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Experten-Antwort

Konkrete Frage/Beispiel zu Hinzuverdienst bei teilw. EM-Rente

von Melanie_rat27.01.2012 | 10:44
1859 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag. Ich bitte Sie, mir einen kleinen Tip zu geben. Habe Bescheid erhalten, dass ich eine halbe EM-Rente erhalte. Sind 500Euro (abzügl. KV). Also rund 450Euro. Ich darf lt. Bescheid 1600Euro hinzuverdienen! Bin zur Zeit immer noch in Krankengeld (1300Euro) und werde danach in ALG1 fallen (um geeignenten Teilzeitjob zu finden). Mein ALG1 beträgt 1100Euro. Frage: Wie wird das nun mit dem Hinzuverdienst verrechnet? 500Euro Teilrente + 1300 Euro netto Krankengeld = Abzüge? bzw. 500Euro Teilrente + 1100 Euro netto ALG1: Gibts hier Abzüge? Ober wäre ich bei beiden Beispielen unter der Hinzuverdienstgrenze???? Dankeschön! melanie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Melanie_rat,

das Krankengeld wird nur als Hinzuverdienst berücksichtigt, wenn die Arbeitsunfähigkeit nach Beginn der Rente eingetreten ist. Andernfalls erfolgt eine Kürzung des Krankengeldes um den Betrag der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Erfolgt eine Anrechnung, weil die AU nach Beginn der Rente eingtreten ist, wird wie beim Bezug von ALG I das Bemessungsentgelt der Hinzuverdienstgrenze gegenübergestellt.

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2 Antworten

wessendoam 27.01.2012 | 10:49
hallo, die 500 eur zählen nicht mit zum hinzuverdienst, das ist ja die rente, die 500 eur bleiben außen vor. gruss wessendo
Feliam 27.01.2012 | 11:22
Angerechnet als Hinzuverdienst wird das neben (!) der Rente erzielte Arbeitsentgelt oder das dem Kranken- bzw. Arbeitslosengeld zugrundeliegende Bemessungsentgelt (in den Bewilligungsbescheid gucken!). Dieses darf nicht über den 1.600 Euro liegen. Liegt es drüber, wird die Rente nicht in der jetzigen Höhe, sondern nur geringer oder gar nicht gezahlt.
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