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Experten-Antwort

Konsequenzen Ausscheiden aus Unternehmen bei Bezug voller Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente)

von Sophie06.03.2015 | 10:27
1079 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe nach einem Vergleich mit der DRV eine befristete volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenen Arbeitsmarktes (mein Arbeitgeber hat mir keinen adäquaten TZ-Arbeitsplatz zur Verfügung stellen können). Ich bin bereits lange arbeitsunfähig. Das Unternehmen baut massiv Kapazitäten ab. Welche Auswirkungen hätte ein etwaiges Ausscheiden für mich bzw. auf meinen Rentenbezug? Wie ist hier die gängige Praxis bzw. die Erfahrung? 1. Bei welchen Ämtern / Trägern muss ich mich wann melden? Ich habe gehört, dass ich auch der Agentur für Arbeit Nachricht geben muss, ich aber meine Rente weiter beziehe. Ist dies korrekt? 2. Hat ein Ausscheiden Auswirkungen auf meine derzeitige Rente bzw. den Rentenbezugszeitraum, weil ich z.B. dem Arbeitsmarkt plötzlich als teilweise zur Verfügung stehend gelte? 3. Hat ein Ausscheiden Auswirkungen auf eine etwaige Verlängerung meiner derzeit befristeten vollen EU-Rente (z.B. weil ich dem Arbeitsmarkt als teilweise zur Verfügung stehend gelte)? Letztlich ist meine Frage: Ist es üblich, dass die Rente weiter läuft und weiter gewährt wird, bis es einem besser geht oder erhält man plötzlich nur noch eine teilweise Rente, weil die Agentur für Arbeit einen für "vermittelbar" hält. Vielen Dank. Sophie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auch beim Ausscheiden aus dem Unternehmen würde die Arbeitsmarktrente zunächst weitergezahlt werden.

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5 Antworten

Schadeam 06.03.2015 | 12:16
das Bestehen des Arbeitsverhältnisses spielt keine Rolle, so gesehen ist es auch egal ob es aufgelöst wird oder nicht.
Sophieam 06.03.2015 | 14:05
Sehr geehrte Experten, was heißt in diesem Zusammenhang bitte "zunächst"? Ihre Antwort ist nicht gerade aufschlussreich :) Danke!
Sophieam 06.03.2015 | 15:45
Hallo zurück, na, selbstverständlich bleiben alle übrigen Variablen konstant. Einzige Veränderung: Es besteht kein Anstellungsverhältnis mehr. 1. Was passiert zum Zeitpunkt des Ausscheidens --> Antwort: zunächst mal nichts. 2. Was passert zum Zeitpunkt etwaiger Rentenverlängerung? Was heißt nun zunächst, wenn man annimmt, dass sich sonst keine Veränderungen ergeben.... Und Antwort auf 2. steht ohnehin aus.... LG, Sophie
W*lfgangam 06.03.2015 | 15:17
Hallo Sophie, da es sich um eine befristete Rente handelt, wird sie 'zunächst' - bis zum Ende der Befristung - weitergezahlt ...sofern keine Umstände vorliegen, die zu einem vorzeitigen Ende der Rente führen: Sie nehmen einen Halbtagsjob an, der Hinzuverdienst ist zu hoch, Ihr örtlicher Arbeitsmarkt/Halbtagsjobs fängt an zu boomen, ein Wunderheiler hat Sie genesen lassen, andere Sozialleistungen sind anzurechnen ...oder Sie versterben ;-) Gruß w.
Schadeam 06.03.2015 | 16:25
Antwort zu 2: nein
Deutsche Rentenversicherung
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