Konsequenzen bei Ablehnung einer Reha

von
???

Hallo, seit der für mich sehr überraschenden Trennung meines Mannes nach 30 Jahren habe ich ein schweres Jahr hinter mir mit vielen Ups und Downs. Gehe regelmäßig zum Psychologen, der mir auch gut zur Seite steht und habe eine gute Ärztin.
Mitte November bis Anfang Dezember lettzten Jahres ging es mir nicht wirklich gut und hatte einen Rückfall. Das dunkle Wetter...Weihnachten stand vor der Tür..der Jahrestag meines Auszugs aus unserem Haus etc. Daraufhin haben wir Anfang Dezember einen Rehaantrag gestellt, den ich zu diesem Zeitpunkt auch wirklich nötig hatte.
Inzwischen war ich über Weihnachten und Silvester 2 Wochen im Urlaub und mir ist so einiges klar geworden und mein Verhalten hat sich geändert.
Als ich nach Hause kam lag der Bewillingsbescheid vor für 5 Wochen ggf. Verlängerung.
Wenn ich diesen Termin jetzt absage, welche Konsequenz hat das auf evtl. folgende Anträge in den kommenden Jahren?

von
Daniela

Das hat keine Konsequenzen von Seiten der DRV.
Solltest du aber jedoch Krankengeld erhalten, kann das schon anders aussehen.
Dann wirst du, solltest du jetzt ablehnen, in Kürze von der Krankenkasse dazu aufgefordert werden

von
Reha antreten!!!

Sie sollten zukunftsorientiert denken und dementsprechend die Reha antreten! Abgesehen vom Ortswechsel werden Ihnen dort auch Strategien mitgegeben, die Sie vor (eventuellen weiteren) Rückfällen bewahren und zusätzlich zur Stabilität beitragen! Lediglich, weil es Ihnen aktuell (glücklicherweise) besser geht, sollten Sie nicht auf die Reha verzichten! Über Ihren Antrag haben qualifizierte Mediziner entschieden, die sich die Unterlagen sehr genau angesehen haben! Wären die der Meinung, dass Sie "über den Berg" wären, hätte es gegebenenfalls eine andere Entscheidung gegeben!
Deshalb meine Empfehlung: Die Reha auf jeden Fall antreten!!!
Viel Glück und alles Gute für Ihren weiteren Lebensweg!!!

Experten-Antwort

Dem Rat von "Reha antreten!!!" kann ich nur unterstützen. Sollten Sie jedoch bei Ihrer Entscheidung bleiben, können Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Konsequenzen haben Sie nicht zu befürchten.

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