Ich stellte letztes Jahr einen EM Rentenantrag, der inzwischen abgelehnt wurde.
Ich reichte einen Widerspruch ein, der ebenfalls abgelehnt wurde.
Da stand, die Rente wird abgelehnt und bei mir ist aber eine reha empfehlenswert. Dazu bekomme ich demnächst ein Schreiben von der reha Abteilung.
Nun ist dieses Schreiben gekommen. Dem lag ein Antragsformular für eine medizinische reha bei mit dem Hinweis dieses ausgefüllt zurückzusenden. Da stand in etwa, das bei mir eine medizinische reha angezeigt ist.
Jetzt meine Frage:
Zwischenzeitlich bin ich nach reiflicher Überlegung zu dem Entschluss gekommen, dass mir eine Auszeit besser tun würde als eine reha.
Mit welchen Konsequenzen müsste ich rechnen, wenn ich den reha Antrag nicht ausfülle?
Mein Krankengeld ist vor ca. 8 Monaten ausgelaufen. Die Krankenkasse hat mich NICHT aufgefordert einen reha Antrag zu stellen. Die AfA ebenfalls nicht. Von der AfA bekomme ich noch ca. 4 Monate Alg1. Dort meldete ich mich nach auslaufen des Krankengeldes.
Da das Krankengeld schon lange ausgelaufen ist, hab ich von Seiten der Krankenkasse doch nichts mehr zu befürchten oder?
Man liest im Internet teilweise davon das die Krankenkasse die Leute auffordert einen reha Antrag zu stellen mit dem Hinweis, dass bei Nichteinreichung des Antrags das Krankengeld eingestellt wird (ist ja ok) aber es soll auch Fälle geben, dass bereits erhaltenes Krankengeld zurückgefordert wird und dass man aus der Krankenkasse fliegt. Oder das die einem Leistungen verweigern. Stimmt das?
Ich würde mich nach auslaufen vom Alg1 auch freiwillig in der Krankenkasse versichern. Dann müsste es doch der Krankenkasse egal sein ob ich den reha Antrag stelle oder?
Und wie verhält sich die AfA? Fordern die das bereits gezahlte Alg1 zurück oder stellen die einfach die Zahlung ab dem Zeitpunkt, wo die DRV mir den reha Antrag zuschickte bzw. wo ich den Antrag nicht zurückschickte, ein, wenn die von der DRV erfahren, dass die mir einen reha Antrag zusendeten?
Kann die DRV Probleme bereiten, wenn ich den Antrag nicht zurückschicke?
Bekomme ich dann noch eine reha bzw. Eine EM Rente, falls ich die Jahre später doch noch benötigen würde?
Meine Altersrente bleibt davon doch unberührt?