Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kontenklärung: 1 Monat fehlt im Versicherungsverlauf

von Koulchen23.09.2011 | 13:42
12292 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Forenmitglieder, mein Mann ist vor kurzem 45 geworden und hat vorher noch den Kontenklärungsantrag mit Angabe zu den bisher ungeklärten Zeiten eingereicht. Bei ihm geht es nur um einen einzigen nicht belegten Monat zwischen dem Ende einer Weiterbildung als Leistung zur Teilhabe (06/2001, Arbeitsagentur als Kosten- und Leistungsträger) und der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung (08/2001). Im fehlenden Monat Juli 2001 war er arbeitslos gemeldet, aber ohne weiteren Anspruch auf Alg, daher auch nicht rentenversichert. (Bei dieser Gelegenheit fällt mir noch eine Frage ein: Hätte die Arbeitsagentur nicht aufgrund der Arbeitslosmeldung nach Abschluß der Weiterbildung von sich aus Anschlußübergangsgeld zahlen müssen?) Zwei Schreiben der Arbeitsagentur, die wir eingereicht haben, belegen, daß mein Mann im fraglichen Zeitraum arbeitslos war. Offizielle Unterlagen zur Arbeitslosigkeit in diesem Zeitraum existieren leider nicht mehr, diese wurden bereits von der Arbeitsagentur vernichtet. Im heute eingegangenen Bescheid der DRV wird der fehlende Zeitraum nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt mit der Begründung, er sei nicht nachgewiesen worden. Wir befürchten, daß dieser eine kleine Monat eine ordentliche Lücke in der Altersrente reißen kann, und wollen deshalb Widerspruch einlegen. Kann uns jemand sagen, inwieweit nicht offizielle Schreiben wie die beiden Einladungen der Arbeitsagentur zum Voranbringen der Stellensuche - eines davon mit Datum 18.07.2001 und Titel "Stellenmarktoffensive 2001"! - anerkannt werden müssen? Besten Dank im voraus für hilfreiche Antworten und viele Grüße Koulchen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zeiten der Arbeitslosigkeit können nur berücksichtigt werden, soweit diese Zeiten nachgewiesen sind.

Hier in Forum kann nicht entschieden werden, ob auf grund der vorliegenden Schreiben eine Anrechnungszeit zu berücksichtigen ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Schadeam 23.09.2011 | 14:12
Wenn Sie erwarten, dass dieser eine Monat eine"oredentliche Lücke in die Altersrente" reißt, sind Sie auf dem Holzweg - selbst wenn das anerkannt würde, wird eine Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug nicht mehr bewertet, also nicht mit Entgeltpunkten belegt. Und ob dieser eine fehlenden Monat sich im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung überhaupt auswirkt, kann ohne Kenntnis des Rentenkontos auch keiner sagen. "Anerkannt müssen" muss auch nichts, ob die Sachbearbeitung die Arbeitslosigkeit für bewiesen hält oder nicht muss entschieden werden - wie weiß keiner im Forum. Ob sich ein Widerspruch, bzw. auch eine Klage deswegen lohnt oder nur alle möglichen Stellen unnötig auf Trapp bringt - wer weiß? Und wenn Sie die Agentur beschäftigen wollen, können Sie auch nach 10 Jahren um ein Anschlußübergangsgeld kämpfen. Das wird jedoch längst verjährt sein, wenn denn überhaupt dieser Anspruch bestanden hätte. Wer gerne mit "Windmühlen kämpft", kann aber auch das tun......aber bitte, bitte nicht mit so einem Quatsch im Forum rumnerven. :)
-_-am 23.09.2011 | 14:21
Zeiten der Arbeitslosigkeit werden regelmäßig nur vorgemerkt, wenn sie nachgewiesen sind. Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende gemeldet waren ... Vor allem kann hier im Forum nicht entschieden werden, ob x-beliebige Schreiben diesen Nachweis enthalten. Eine eigene Bewertung erhalten Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug ohnehin nicht.
Koulchenam 23.09.2011 | 14:44
Danke -_- , das hilft mir schon mal weiter. Und die Antworten des falschen "Schade" sind so hilfreich wie immer ... Glauben Sie nicht, Herr "Schade", daß man allein am Stil Ihrer Antworten erkennt, daß sie nicht das Original mit den fundierten Fachkenntnissen sind? Gruß Koulchen
Alltagsbegleiteram 23.09.2011 | 21:48
Eine einmonatige Lücke im Versicherungsverlauf dürfte die Rentenhöhe nicht schwerwiegend beeinflussen. Wenn diese kurzen Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungen allerdings öfter vorkommen, kann sich das allerdings bemerkbar machen. Das ist einer der Gründe warum für Freiberufler wie Schauspieler und Journalisten die Künstlersozialkasse ins Leben gerufen wurde. Welche Art der Krankenversicherung bestand denn für Ihren Mann in diesem betreffenden Monat? Anhand der Unterlagen einer GKV könnte der berufliche Status Ihres Mannes für diesen Zeitraum nachgewiesen werden. Bei einer Pflichtversicherung müsste eine Meldung an die Rentenversicherung eigentlich erfolgt sein, bei freiwilliger Versicherung allerdings nicht.
Koulchenam 24.09.2011 | 07:51
Hallo Alltagsbegleiter, für den Zeitraum bestand überhaupt keine Krankenversicherung. Ich habe das später noch mal nachrecherchiert und gefunden, daß mein Mann schon wieder in Arbeit war, als die (gesetzliche) Krankenkasse sich wegen des Status gemeldet hat. Nachträglich hat mein Mann sich dann dort nicht mehr für den fraglichen Zeitraum versichern lassen, was vermutlich ein Fehler war ... Viele Grüße Koulchen
Kontrolle30am 25.09.2011 | 18:57
Hallo Koulchen Sie müssen auf jeden Fall beim Arbeitsamt nachhaken. Bei mir war es genau so. Hätte ich die Lücke im Versicherungsverlauf akzeptiert.würde ich jetzt keine EM Rente bekommen. Die Höhe der Rente ändert sich natürlich nicht, aber Sie müssen beim Amt gemeldet sein,auch ohne Leistungsbezug. Als Arbeitslos,nicht aber als Arbeitsuchend. Da unterscheidet das Amt gewaltig.
Koulchenam 25.09.2011 | 19:49
Hallo Kontrolle30, ja, im Prinzip sehe ich das genauso - aber kann man da überhaupt noch was machen, wenn die beim Arbeitsamt die Unterlagen vernichtet haben? Mir ist auch überhaupt nicht klar, wie weit die Nachweispflicht geht, wenn man ohne Leistungsbezug versichert war. Eigentlich steht in den beiden Schreiben des AA deutlich drin, daß mein Mann arbeitslos war - nur inwieweit ist das sozialversicherungsrechtlich bindend? Viele Grüße Koulchen
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026