kontenklärung

von
maxi

ich war aufgrund eines unverschuldeten verkehrsunfalls 16 monate krank geschrieben. während dieser zeit erhielt ich erst lohnfortzahlung und dann krankengeld. jetzt bin ich wieder in vollzeit berufstäig
welche auswirkungen hat diese lange krankschreibung auf meine künftige altersrente?

Experten-Antwort

Währen der Lohnfortzahlung hat Ihr Arbeitgeber weiter Beiträge in unveränderter Höhe zur Rentenversicherung gezahlt. Auch für die Zeit des Krankengeldbezugs waren Sie versicherungspflichtig. Gemeinsam mit Ihrer Krankenkasse haben Sie Pflichtbeiträge entrichtet. Die Höhe der Pflichtbeiträge war allerdings geringer als die Höhe der Beiträge, die während der vorherigen Beschäftigung geleistet wurden. Dies kann sich natürlich auf die spätere Rentenhöhe auswirken. In welcher Höhe Sie eine Rentenminderung hinnehmen müssen, ist abhängig von Ihrem gesamten Versicherungsleben und kann erst im Leistungsfall korrekt ermittelt werden.

Wenn der Unfallverursacher Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig ist, kann dessen Regresspflicht auch den Beitragsausfall einschließen. Ggf. sollten Sie sich hierzu mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

von
-_-

:P
Beantragen Sie den Beitragsregreß nach § 119 SGB X bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__119.html
§ 119 Abs. 3 Satz 2 SGB 10 stellt sicher, dass eine Zeit, in der ein Beitragsregress durchgeführt wurde, nicht zu einer Schlechterstellung des Versicherten führen darf. Sollte im entsprechenden Zeitraum gleichzeitig eine rentenrechtliche Zeit mit anderem Charakter (insbesondere eine Anrechnungszeit) vorliegen, muss die spätere Rente mindestens die Höhe erreichen wie sie mit dieser Zeit betragen hätte.

Weitergehende Infos dazu finden Sie unter
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB10_119R0

Senden Sie dazu das Formular R870 an Ihren Rentenversicherungsträger und fügen Sie die vorhandenen Nachweise bei. Alles andere erledigt der Rentenversicherungsträger für Sie.

Das Formular finden Sie unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/44538/publicationFile/16638/R0870.pdf

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