Währen der Lohnfortzahlung hat Ihr Arbeitgeber weiter Beiträge in unveränderter Höhe zur Rentenversicherung gezahlt. Auch für die Zeit des Krankengeldbezugs waren Sie versicherungspflichtig. Gemeinsam mit Ihrer Krankenkasse haben Sie Pflichtbeiträge entrichtet. Die Höhe der Pflichtbeiträge war allerdings geringer als die Höhe der Beiträge, die während der vorherigen Beschäftigung geleistet wurden. Dies kann sich natürlich auf die spätere Rentenhöhe auswirken. In welcher Höhe Sie eine Rentenminderung hinnehmen müssen, ist abhängig von Ihrem gesamten Versicherungsleben und kann erst im Leistungsfall korrekt ermittelt werden.
Wenn der Unfallverursacher Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig ist, kann dessen Regresspflicht auch den Beitragsausfall einschließen. Ggf. sollten Sie sich hierzu mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.