Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenWenn Sie selbst nicht im Besitz entsprechender Nachweise sind, können Sie sich nur an die Stelle wenden, die die Lohnunterlagen Ihres Betriebs aufbewahrt. Wenn Ihr ehemaliger Betrieb (bzw. der Rechtsnachfolger) noch existiert, sollten Sie sich daher direkt an diesen wenden. Existiert der Betrieb nicht mehr, können Sie es bei folgender Stelle versuchen: Rhenus-Office Systems GmbH, Märkische Allee 1 - 11, 14979 Großbeeren. Da die Unterlagen zur Auszahlung der Jahresendprämien jedoch häufig nicht mit den Lohnunterlagen geführt wurden und für diese Unterlagen auch kürzere Aufbewahrungsfristen galten, ist nicht sicher, ob entsprechende Nachweise überhaupt noch vorhanden sind. Versuchen sollte man es aber sicher trotzdem. Allerdings sollte auch darauf hingewiesen werden, dass die Anforderungen bei der Rhenus-Office Systems GmbH kostenpflichtig sein können.
Tip:
Bevor Sie sich die Mühe machen, nach Unterlagen für die Jahresendprämie zu recherchieren, sollten Sie zunächst überprüfen, ob Sie in den betreffenden Jahren mit Zusatzversorgung nicht ohnehin schon die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung erreicht haben (ersichtlich im Versicherungsverlauf des Rentenbescheids oder im Überführungsbescheid des Versorgungsträgers - im Zweifel können Sie auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers nachfragen). Sollte Ihr Entgelt diese Grenze in den einzelnen Jahren bereits überschritten haben, wäre der Aufwand für die Recherche letztlich leider umsonst, da oberhalb dieser Grenze keine Beträge in der Rentenberechnung berücksichtigt werden können.
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