Der Besuch einer Handelsschule wird als Anrechnungszeit anerkannt, sofern die Zeit nach dem 17. Lebensjahr liegt. Anrechnungszeiten fließen beim späteren Rentenfall in die Rentenberechnung mit ein.
Kindererziehungszeiten können beim Vater anerkannt werden, sofern die Kinder überwiegend von ihm erzogen worden sind bzw. eine gemeinsame Erklärung abgegeben wurde, dass Zeiten der Kindererziehung beim Vater angerechnet werden sollen. Diese Erklärung kann jedoch nur für künftige Kalendermonate abgegeben werden. Eine Erklärung für rückliegende Zeiten ist nicht möglich.