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Experten-Antwort

Kontenklärung Auslandszeiten

von Kontenklärbär23.03.2022 | 20:31
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ist es notwendig, im Rahmen der Kontenklärung bei Auslandszeiten (z.B. polnische Beschäftigungszeiten) sämtliche Zeugnisse, Arbeitsbescheinigungen, etc. dem Antrag beizufügen? Folgendes Formular soll zusätzlich ausgefüllt werden, obwohl die Zeiten eigentlich bereits im Online-Antrag Kontenklärung angegeben wurden: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Sendet die DRV die Nachweise an den ausländischen Träger (ZUS)? Oder ist es ausreichend nur alle Beschäftigungszeiten anzugeben? Wie genau muss man sein, oder ist davon auszugehen, dass die ZUS ihrerseits alle Daten aus Polen bestätigt. Prüft die ZUS aus Deutschland eingereichte Unterlagen? Mitunter können da etliche Seiten an Dokumenten zusammenkommen. Wenn die Übersendung unnötig ist, könnte man sich die Arbeit sparen. Was gilt es sonst noch zu beachten? Vielen Dank! Kontenklärbär

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kontenklärbär,

bitte füllen Sie das Formular möglichst genau aus und fügen vorhandene Nachweise bei. Die DRV wird sich auch mit dem polnischen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe User,

ich habe hier einige unsachliche Antworten gelöscht.

Ein friedliches Wochenende

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Nicht zu glaubenam 24.03.2022 | 07:31
Was soll die Frage? Glauben Sie etwa man sendet Ihnen die Unterlagen als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme? Dann füllen Sie den Vordruck eben nicht aus und verzichten auf die Anerkennung der polnischen Zeiten. Unglaublich!
Königam 24.03.2022 | 09:42
Ich würde Ihnen auch empfehlen das Formblatt und die notwendigen Nachweise nicht einzureichen (wenn Ihnen das zu viel Arbeit ist, obwohl die Sozialabkommen ein derartiges Verfahren vorsehen und die digitale Abstimmung zwischen vielen Ländern noch lückenhaft ist) und im Gegenzug auf die Berücksichtigung der polnischen Zeiten zu verzichten. Ist für Sie und Ihren zuständigen Rententräger eine Win-Win-Situation. :-)
Kontenklärbäram 24.03.2022 | 13:22
Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Übersendet die DRV die von mir eingebrachten Dokumente an den polnischen Rentenversicherungsträger? VG
Schadeam 25.03.2022 | 22:43
Sie können sich auch gerne an die ZUS wenden mit der Bitte, die ZUS soll Ihre Zeiten in PL nach D übermitteln,.....vielleicht machen die das?
Deutsche Rentenversicherung
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