Guten Abend,
ist es notwendig, im Rahmen der Kontenklärung bei Auslandszeiten (z.B. polnische Beschäftigungszeiten) sämtliche Zeugnisse, Arbeitsbescheinigungen, etc. dem Antrag beizufügen?
Folgendes Formular soll zusätzlich ausgefüllt werden, obwohl die Zeiten eigentlich bereits im Online-Antrag Kontenklärung angegeben wurden:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/E2070.pdf;jsessionid=900D0F6E4B18292AF3C0B7BD3AB0B32E.delivery2-8-replication?__blob=publicationFile&v=4
Sendet die DRV die Nachweise an den ausländischen Träger (ZUS)? Oder ist es ausreichend nur alle Beschäftigungszeiten anzugeben? Wie genau muss man sein, oder ist davon auszugehen, dass die ZUS ihrerseits alle Daten aus Polen bestätigt. Prüft die ZUS aus Deutschland eingereichte Unterlagen? Mitunter können da etliche Seiten an Dokumenten zusammenkommen. Wenn die Übersendung unnötig ist, könnte man sich die Arbeit sparen. Was gilt es sonst noch zu beachten?
Vielen Dank!
Kontenklärbär