Hallo Trampolin,
sicherlich können wir Ihnen hier nicht wirklich qualifiziert helfen.
Falls man in der Vergangenheit beim Arbeitsamt/Jobcenter zu Unrecht Leistungen bekommen haben sollte, dies in der heutigen Zeit merkt und wiederrum versucht diesen ungerechtfertigten Leistungsbezug zu rechtfertigen bzw. versucht dem Arbeitsamt/Jobcenter entsprechende Informationen vorzuenthalten, dann ist das schon eine fragwürdige Vorgehensweise.
Ob die Rentenversicherung überhaupt einen Austausch/eine Anfrage beim Arbeitsamt/Jobcenter tätigen wird ist völlig unklar. Im Normalfall wird das nicht passieren, da die Arbeitsverwaltung Aufbewahrungsfristen von 6-7 Jahren hat. Der betreffende Zeitraum liegt länger zurück. Aber auch hier kann es Anhaltspunkte geben, dass die Rentenversicherung trotz Ablauf dieser Fristen bei der Arbeitsagentur anfragt.
Ob die Arbeitsverwaltung nicht unter Umständen genau diese Informationen auf anderen Wege bekommen wird, können Sie selbst nur sehr bedingt steuern.
Ob und wie möglicherweise zu Unrecht bezogene Leistungen überhaupt zurückzuzahlen wären (Stichwort evtl. Verjährung und ob nicht damals doch alle Angaben beim Arbeitsamt korrekt gemacht wurden), ist ebenfalls ungewiss.
Ob zur damaligen Zeit die theoretische Möglichkeit eines BaföG-Bezug und eines Arbeitslosenhilfebezuges/AloGeld II Bezug zeitgleich gegeben war, kann die Deutsche Rentenversicherung nicht beantworten. Hierzu wären Informationen seitens der Arbeitsagentur erforderlich.
Auswirkungen bei der Rente sind ebenfalls schwer zu beurteilen, da dafür Ihre Angaben nicht ausreichend sind. Schul- und Studienzeiten sind rentenrelevante Zeiten, die allerdings nach aktuellem Rentenrecht selbst nicht mehr zu bewerten sind.
Allerdings handelt es sich um Rentenzeiten, die zB für die Wartezeit von 35 Jahren zu gebrauchen wären.
Also auch hier kann man keine wirklichen Empfehlungen geben.
Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass die Deutsche Rentenversicherung KEINE Optimierungsrechnungen erstellt, sondern eine Tatsachenspeicherung vornimmt.
Sachverhalte, die uns angezeigt werden bzw uns bekannt werden, werden dem Rentenkonto zugeführt; was wir nicht kennen können wir nicht vormerken.
Wie die jeweiligen Zeiten dann im Rentenfall zu bewerten sind, ergibt sich aus dem zukünftigen Rentenrecht, welches bei Rentenbeginn (möglicherweise erst in etlichen Jahren) gilt. Wie dieses zukünftige Rentenrecht aussehen wird und was dann günstiger wäre (mit Studium oder ohne Studium) kann natürlich heute niemand vorhersehen.