Hallo
ich habe für meine Freundin eine Kontoklärung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt und eine Antwort bekommen, dass noch ungeklärte Zeiten vorhanden sind.
Ich habe mich jetzt tagelang durch die Akten gewühlt und dabei vermutlich ein grosses Problem festgestellt:
Folgender Verlauf:
07/2003 bis 12/2003 „Arbeitslosenhilfe SGB III“
01/2004 bis 05/2004 „Leistung zu Sicherung des Lebensunterhaltes SGB II“ (lt. Agentur f. Arbeit) bzw. "Pflichtbeitragszeit, ALG II ohne Arbeitslosigkeit“ (lt. Deutsche RV)
06/2004 bis 05/2005 "Leistung zu Sicherung d.Lebensunterhaltes SGB II" (lt.Agentur f. Arbeit) ; diese Zeiten sind bei der Deutschen RV (noch) nicht bekannt
Fast parallel dazu:
10/2003 bis 10/2007 Studium mit Bezug von BAFöG
Meine Fragen:
1. Das Problem wird euch sicher schon aufleuchten: Ein Bezug von BAFöG und „ALH“ bzw. später „ALGII“ bzw. „Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes“ zur gleichen Zeit ist doch sicher nicht gesetzestreu!? Oder gibt es Fälle / Umstände in denen es doch möglich ist?
2. Was könnte im schlimmsten Fall passieren, sofern es heisst, es wurden Leistungen zu Unrecht bezogen? Ich gehe davon aus, dass die deutsche RV dass der Agentur für Arbeit meldet!?
3. Wenn es eine Rückzahlung und Strafzahlung im 4-stelligen Bereich geben sollte, überlege ich, ob es wirklich Sinn macht, das Studium bei der Deutschen RV anzugeben?
4. Welche Nachteile könnten dann entstehen?
Meine Freundin ist sich nicht mehr sicher, aber ehrlich gesagt, war sie früher nicht sehr „aufmerksam“ und „ehrlich“ , was das anbelangt.
Aber ich sage immer, die Vergangenheit holt einen immer ein. Nun hat es sich (Dank meiner Aufmerksamkeit) bei ihr gebessert.
Ich möchte uns beide aber nun nicht in eine finanzielle Krise stürzen, aber ich möchte das hingegen auch geklärt wissen!
Könnt ihr helfen?