Bei einem Besuch der A und B-Stelle können Sie sicherlich alle Fragen klären. Der Rentenversicherungsträger ermittelt für Sie - dabei sollten Sie möglichtst genaue Angaben machen. Falls der Arbeitgeber bzw. der Nachfolgebetrieb nicht mehr existiert, können Sie die Beschäftigungszeiten bspw. auch durch Zeugenaussagen (von Arbeitskollegen) glaubhaft machen.
Sie sollten also keine Zeit verlieren und bald bei einer A und B-Stelle vorsprechen.