Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Kontenklärung Form der Belege

von Hans23.09.2009 | 20:38
1507 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Die RV macht eine Rentenauskunft von der vorherigen Durchführung eines Antragsverfahrens zur Kontenklärung abhängig. Für letzteres verlangt Sie Nachweise durch Orginaldokumente oder in beglaubigter Form. Da ich Originale ungern versende (Verlustgefahr) bleibt nur die Beglaubigung, die hohe Kosten verursacht. Könnten nicht u.U. auch einfache Kopien reichen?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.09.2009 | 10:48

§ 29 Abs. 1 SGB X: Bundes- und Landesbehörden sind befugt, Abschriften zu beglaubigen, wenn die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

Nach § 64 Abs. 2 S. 1 SGB X besteht Kostenfreiheit.

9 Antworten

Amadéam 23.09.2009 | 22:42
Jede Beratungsstelle der DRV nimmt die Bestätigung, dass das Original vorgelegen hat, kostenlos vor. Desgleichen die Rathäuser, wenn Sie ausführen, dass die Unterlagen für Rentenzwecke benötigt werden. Einfache Kopien können Sie vergessen. Mit der heutigen modernen Technik sind Fälschungen ein Kinderspiel.
Timam 23.09.2009 | 22:43
Es besteht Kostenfreiheit (§ 64 SGB X).
Hellseher einstellenam 23.09.2009 | 23:17
Eine Beglaubigung von Unterlagen zum Zwecke der Sozialversicherung sind überall kostenfrei. Ich weiss zwar nicht woher sie Ihre Unterstellungen haben,aber diese sind kompletter Unsinn. Ich finde es auch unmöglich das die Deutsche Rentenversicherung nicht Hellseher einstellt, die dann sagen können was jeder Versicherte in Deutschland gemacht hat.Diese könnten dann von allen Millionen genau sagen wo und wann man in der Schule war,wo man überall gearbeitet hat.Wieviel man verdient hat. Dann müsste man gar keinen Antrag auf Kontenklärung ausfüllen,das wäre doch viel besser. Menschen gibt,unfassbar.
Knut Rassmussenam 24.09.2009 | 09:03
Unglaublich, dass es Menschen gibt, die nicht den Unterschied zwischen Bestätigung und Beglaubigung nicht kennen, wahrscheinlich haben sie auch noch nie von Legalisation und Apostille gehört. Da müsste man glatt das Wahlrecht entziehen. Achtung, der Sarkasmus endet. Hellseher, mach den Fernseher an und guck weiter AstroTV oder 9Live.
Knut Rassmussenam 24.09.2009 | 09:06
Bei der DRV Bund reichen einfache Kopien, sofern es sich um Ausbildungsnachweise handelt. Verdienstnachweise etc. sind im Original oder amtliche Bestätigung vorzulegen. Diese amtliche Bestätigung nimmt jede!!! öffentliche Stelle, die entfernt mit Soziallleistungen zu tun hat kostenfrei vor. Bitte einfach nicht abwimmeln lassen, manche kommunalen Einrichtungen mögen das kostenfreie Arbeiten nicht so gerne.
Ahaam 24.09.2009 | 11:47
Sie sind vmtl. neben Renten- auch mit Standesamtsangelegenheiten befasst (hatte Sie bislang eher bei der Arbeitsagentur vermutet - nicht böse sein!) Es sind nicht die kommunalen Einrichtungen oder deren Mitarbeiter sondern die Kämmerer und Bürgermeister/Landräte, welche immer nach der Einnahmeseite schauen (ohne dabei zu bedenken, welche Kultur der sozialen Fürsorge man dabei kaputt spart - und damit auf lange Sicht mehr Kosten durch ergänzende Sozialleistungen verursacht, weil Ansprüche nicht erkannt werden oder untergegangen sind!)
B´sonam 24.09.2009 | 12:11
Also ich hatte Knut Rassmussen bisher immer der Rentenversicherung zugeordnet :-)
Ahaam 24.09.2009 | 12:14
Vielleicht lüftet er ja sein Geheimnis ein wenig...!
Es ist ganz einfach und steht auch dabei ...am 24.09.2009 | 20:17
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026