Die Dt. RV sandte ohne Antrag von mir einen Bescheid, mit dem alle Versicherungszeiten länger als 6 Jahre zurück, als verbindlich erklärt wurden. Ich habe keine Kontenklärung beantragt.
Da ich mitten in einem Umzug bin, habe ich keine Chance, in den nächsten 4 Wochen der Widerspruchsfrist den Versicherungsverlauf zu prüfen oder überprüfen zu lassen.
Frage: Muß ich sofort prophylaktisch einen Widerspruch einlegen, um diesen in 2-3 Monaten begründen zu können
oder
kann eine Korrektur des Versicherungsverlaufs auch erst nach der Widerspruchsfrist trotz „verbindlicher Feststellung“ im Bescheid noch korrigiert werden?
Danke für die Antwort,
Delfin