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Zur Moderatoren-Antwort springenWenn ich Sie richtig verstehe, waren Sie in der Zeit vor Ihrem Wehrdienst ausbildungsuchend. Derartige Zeiten können Ihnen seit dem 01.05.2003 als Anrechnungszeiten gutgeschrieben werden, wenn
die Zeit nach Ihren 17. Lebensjahr liegt, mindestens einen Monat andauert und nicht mit anderen rentenrechtlichen Zeiten belegt ist.
Grundsätzlich ist auch der Tatbestand einer Ausbildungssuche nachzuweisen. Allerdings können durch die Agentur für Arbeit Zeiten vor dem 01.10.2001 nicht mehr bescheinigt werden. Aufgrund dessen ist in diesen Fällen eine eigene Erklärung des Versicherten über eine Meldung als Arbeitsuchender bei einer deutschen Agentur für Arbeit zulässig. Sollte ich sich um Zeiten nach dem 01.10.2001 handeln, müssten sie von der Agentur für Arbeit eigentlich eine Bescheinigung über die Meldung der Zeit der Ausbildungsuche bekommen haben.
Falls Ihnen wegen fehlender Nachweise keine Anrechnungszeiten wegen Ausbildungsuche anzuerkennen sind, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen Ausbildungszeiten wegen Schulausbildung gutgeschrieben werden. Hierfür muss die Ausbildung nach Ihrem Wehrdienst nach max. 4 Kalendermonaten begonnen haben. Weitere Nachweise wären hierfür nicht nötig.
Sie waren in dieser Zeit meines Erachtens nicht arbeitssuchend sondern ausbildungsuchend oder auch ratsuchend (damaliger Fachbegriff). Dies ist aus rentenrechtlicher Sicht ein wesentlicher Unterschied. Wenn Sie arbeitssuchend gewesen wären, würden Ihnen die Zeiten nur bei Vorlage entsprechender Nachweise gutgeschrieben werden (Erklärung wäre nicht ausreichend).
Wie ich schon in meiner ersten Antwort versucht habe zu erläutern, benötigen Sie für die Anerkennung der Zeit als Anrechnungszeit wegen Ausbildungssuche keine weiteren Nachweise (Zeit liegt vor dem 01.10.2001).
Eine Anrechnungszeit wegen Ausbildungsuche wirkt sich positiv auf die Bewertung anderer beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten (z.B. Schulausbildung) aus. Die Zeit wird auch für die Erfüllung mancher versicherungsrechtlicher Leitungsvoraussetzungen berücksichtigt (z.B. 35jährige Wartezeit für Altersrente für langjährig Versicherte).
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