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Kontenklärung/ Nachweis Arbeitssuche

von J8617.04.2008 | 10:20
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9 Antworten

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Hallo, ich habe einen Antrag auf Kontenklärung gestellt. Es geht um einige Monate (30.06.-30.09.) in denen ich zwischen Abitur und Wehrdienst eine Ausbildungsstelle gesucht habe (davor auch schon, während des Wehrdiensts habe ich dann eine gefunden). Ich war damals auch auf dem Arbeitsamt, habe von dort aber keine Unterlagen erhalten und wurde offensichtlich auch nicht von dem (damals sowieso recht unmotivierten Sachbearbeiter) "offiziell" als arbeitssuchend registriert. Ich habe nun ein weiteres Schreiben erhalten, dass die Nachweise für diese Arbeitssuche fehlen. Wie kann ich denn nun die Arbeitssuche nachweisen bzw. was soll ich auf dem entsprechenden Formblatt eintragen? Leider habe ich mich damals einfach abspeisen lassen und habe nun keinen Nachweis. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

3 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 17.04.2008 | 10:48

Wenn ich Sie richtig verstehe, waren Sie in der Zeit vor Ihrem Wehrdienst ausbildungsuchend. Derartige Zeiten können Ihnen seit dem 01.05.2003 als Anrechnungszeiten gutgeschrieben werden, wenn

die Zeit nach Ihren 17. Lebensjahr liegt, mindestens einen Monat andauert und nicht mit anderen rentenrechtlichen Zeiten belegt ist.

Grundsätzlich ist auch der Tatbestand einer Ausbildungssuche nachzuweisen. Allerdings können durch die Agentur für Arbeit Zeiten vor dem 01.10.2001 nicht mehr bescheinigt werden. Aufgrund dessen ist in diesen Fällen eine eigene Erklärung des Versicherten über eine Meldung als Arbeitsuchender bei einer deutschen Agentur für Arbeit zulässig. Sollte ich sich um Zeiten nach dem 01.10.2001 handeln, müssten sie von der Agentur für Arbeit eigentlich eine Bescheinigung über die Meldung der Zeit der Ausbildungsuche bekommen haben.

Falls Ihnen wegen fehlender Nachweise keine Anrechnungszeiten wegen Ausbildungsuche anzuerkennen sind, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen Ausbildungszeiten wegen Schulausbildung gutgeschrieben werden. Hierfür muss die Ausbildung nach Ihrem Wehrdienst nach max. 4 Kalendermonaten begonnen haben. Weitere Nachweise wären hierfür nicht nötig.

Moderatoren-Antwortam 17.04.2008 | 11:05

Sie waren in dieser Zeit meines Erachtens nicht arbeitssuchend sondern ausbildungsuchend oder auch ratsuchend (damaliger Fachbegriff). Dies ist aus rentenrechtlicher Sicht ein wesentlicher Unterschied. Wenn Sie arbeitssuchend gewesen wären, würden Ihnen die Zeiten nur bei Vorlage entsprechender Nachweise gutgeschrieben werden (Erklärung wäre nicht ausreichend).

Moderatoren-Antwortam 17.04.2008 | 12:36

Wie ich schon in meiner ersten Antwort versucht habe zu erläutern, benötigen Sie für die Anerkennung der Zeit als Anrechnungszeit wegen Ausbildungssuche keine weiteren Nachweise (Zeit liegt vor dem 01.10.2001).

Eine Anrechnungszeit wegen Ausbildungsuche wirkt sich positiv auf die Bewertung anderer beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten (z.B. Schulausbildung) aus. Die Zeit wird auch für die Erfüllung mancher versicherungsrechtlicher Leitungsvoraussetzungen berücksichtigt (z.B. 35jährige Wartezeit für Altersrente für langjährig Versicherte).

6 Antworten

DSFam 17.04.2008 | 10:47
Zunächst einfach bei der damals zuständigen Agentur für Arbeit nachfragen, ob aus den dortigen Unterlagen die Zeit der Ausbildungssuche bestätigt werden kann.
J86am 17.04.2008 | 10:57
Es handelt sich um die Zeit vom 30.06.-30.09.1991. Zu diesem Zeitpunkt war ich über 17 Jahre. Sie haben dies richtig verstanden, der Zeitraum war nach dem Abitur (30.06.) und vor Antritt des Wehrdienstes (01.10.). Wenn ich sie nun richtig verstanden habe würde es genügen, wenn ich in dem Antrag erkläre, dass ich arbeitssuchend war und keinen Nachweis darüber mehr erbringen kann? Dies ist auch tatsächlich so, bei der Agentur für Arbeit habe ich nachgefragt, ob es hier noch Unterlagen gibt, was verneint wurde. Auf den Umstand, dass für Zeiten vor dem 01.10.2001 sowieso keine Bescheinigung erteilt werden kann, wurde ich nicht hingewiesen. Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe!
J86am 17.04.2008 | 11:15
Ah, okay. Können Sir mir noch bitte sagen, welchen Unterschied dies macht bzw. was dies für meine Rentenzeiten bedeutet? Wird in diesem Fall auch etwas angerechnet? Ich hätte in diesem Fall ja aber leider das selbe Problem, nämlich dass ich keine Nachweise über die Ausbildungssuche bei der BfA erbringen kann. Soll ich dies dann auch entsprechend so im Antrag vermerken?
J86am 17.04.2008 | 12:46
Entschuldigen Sie bitte, nun ist es klar. Ich muss meinen Antrag letztendlich also nur dahingehend (oder neu stellen?), dass ich die Anerkennung als Ausbildungssuche statt Arbeitssuche erbitte!? Nochmals vielen Dank und sorry, dass ich nochmals nachhake. Ich möchte nun einfach keinen (weiteren) Fehler machen. Übrigens eine sehr hervorragende Einrichtung dieses Expertenforum. Ich bin über die schnelle und sehr kompetente Hilfe sehr dankbar. Klasse Sache, sollte es öfters in dieser Form geben!
Juppam 17.04.2008 | 12:51
Na prima. Darauf hätte mich mal ein Mitarbeiter der früheren BfA hinweisen können, als vor einigen Jahren mein Konto geklärt wurde. Jetzt habe ich da eine Lücke von 2-3 Monaten.
Happyam 17.04.2008 | 13:13
na und? Das können Sie doch einfach nachreichen und dann wird geprüft, ob diese Zeit bei Ihnen nun anerkannt werden kann. Also auf gehts... gruß Happy
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