Hallo,
ich arbeite mich seit Tagen an meiner "Kontenklärung" ab und verzweifle an verschiedenen Fragen.
Eine ist die nach der Anrechnung meiner Schul- und Studienzeit. Belege dafür könnte ich wahrscheinlich gerade noch auffinden, zusätzlich habe ich aber noch drei Lohnsteuerkarten aus verschiedenen Jahren.
Frage: Muss ich die Lohnsteuerkarten (2 Ferienjobs, 1 längere Tätigkeit) von Jobs, die parallel zu Schule/Studium lagen, ebenfalls einreichen, oder reicht der Beleg von Schul-/Studienzeit als rentenrelevante Zeit?
Zwei der Jobs dauerten nur wenige Wochen und haben auf der Lohnsteuerkarte nur drei Zeilen gefüllt: Gehalt, einbehaltene Lohnsteuer, einbehaltene Kirchensteuer - sehe ich richtig, dass dabei dann sowieso keine Rentenabgaben fällig wurden und ich diese beiden Karten für die Kontenklärung sowieso getrost vergessen kann?
Der dritte Job dauerte ein halbes Jahr (während des Studiums), der Verdienst ist mit 9000DM auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen, die einzige andere ausgefüllt Zeile ist "Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag" (2250DM). Wie sieht das dabei aus: Ist die Einreichung der Lohnsteuerkarte zusätzlich zum Studiennachweis von Vorteil für meine Rente?
Bin für Klärung dankbar,
Dirk