Hallo Dirk Stoll,
ich kann mich grundsätzlich den Ausführungen von W*lfgang anschließen, d. h. Sie könnten einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung vereinbaren, wenn Sie Probleme bei Ihrer Kontenklärung haben. Diese ist Ihnen dann beim Ausfüllen der erforderlichen Antragsvordrucke behilflich.
Die Rechtslage stellt sich nach Ihren Angaben für mich wie folgt dar:
1. Die zwei Ferienjobs dürften nicht versicherungspflichtig gewesen sein.
2. Der längere Job war wohl versicherungspflichtig. Dafür spricht auch der Eintrag in der Lohnsteuerkarte "Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (2250 DM)". Sofern diese Zeit fehlt, sollten Sie sie auf jeden Fall mit entsprechenden Angaben (Zeitraum, Arbeitgeber, Krankenkasse) geltend machen und die Lohnsteuerkarte beifügen.
3. Falls Sie Schul- oder Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr haben, die in Ihrem Versicherungsverlauf nicht aufgeführt sind, machen Sie sie bitte geltend und fügen entsprechende Nachweise bei (Schulzeugnisse, Immatrikulationsbescheinigungen, Abschlusszeugnisse, Bescheinigungen der Schule/Hochschule).