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Experten-Antwort

Kontenklärung: Schule/Studium und Nebenjob?

von Dirk Stoll18.02.2015 | 22:11
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4 Antworten

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Hallo, ich arbeite mich seit Tagen an meiner "Kontenklärung" ab und verzweifle an verschiedenen Fragen. Eine ist die nach der Anrechnung meiner Schul- und Studienzeit. Belege dafür könnte ich wahrscheinlich gerade noch auffinden, zusätzlich habe ich aber noch drei Lohnsteuerkarten aus verschiedenen Jahren. Frage: Muss ich die Lohnsteuerkarten (2 Ferienjobs, 1 längere Tätigkeit) von Jobs, die parallel zu Schule/Studium lagen, ebenfalls einreichen, oder reicht der Beleg von Schul-/Studienzeit als rentenrelevante Zeit? Zwei der Jobs dauerten nur wenige Wochen und haben auf der Lohnsteuerkarte nur drei Zeilen gefüllt: Gehalt, einbehaltene Lohnsteuer, einbehaltene Kirchensteuer - sehe ich richtig, dass dabei dann sowieso keine Rentenabgaben fällig wurden und ich diese beiden Karten für die Kontenklärung sowieso getrost vergessen kann? Der dritte Job dauerte ein halbes Jahr (während des Studiums), der Verdienst ist mit 9000DM auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen, die einzige andere ausgefüllt Zeile ist "Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag" (2250DM). Wie sieht das dabei aus: Ist die Einreichung der Lohnsteuerkarte zusätzlich zum Studiennachweis von Vorteil für meine Rente? Bin für Klärung dankbar, Dirk

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dirk Stoll,

ich kann mich grundsätzlich den Ausführungen von W*lfgang anschließen, d. h. Sie könnten einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung vereinbaren, wenn Sie Probleme bei Ihrer Kontenklärung haben. Diese ist Ihnen dann beim Ausfüllen der erforderlichen Antragsvordrucke behilflich.

Die Rechtslage stellt sich nach Ihren Angaben für mich wie folgt dar:

1. Die zwei Ferienjobs dürften nicht versicherungspflichtig gewesen sein.

2. Der längere Job war wohl versicherungspflichtig. Dafür spricht auch der Eintrag in der Lohnsteuerkarte "Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (2250 DM)". Sofern diese Zeit fehlt, sollten Sie sie auf jeden Fall mit entsprechenden Angaben (Zeitraum, Arbeitgeber, Krankenkasse) geltend machen und die Lohnsteuerkarte beifügen.

3. Falls Sie Schul- oder Studienzeiten ab dem 17. Lebensjahr haben, die in Ihrem Versicherungsverlauf nicht aufgeführt sind, machen Sie sie bitte geltend und fügen entsprechende Nachweise bei (Schulzeugnisse, Immatrikulationsbescheinigungen, Abschlusszeugnisse, Bescheinigungen der Schule/Hochschule).

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3 Antworten

W*lfgangam 18.02.2015 | 22:32
Hallo Dirk Stoll, deswegen gibt es kostenfreie Beratungsstellen (Rathaus/Versicherungsamt oder DRV in Nähe), die das in 30 Min. erledigen ;-) Lohnsteuerkarten sind für die DRV nutzlos, es geht nur um sozialversicherungspflichtige Entgelt/Beschäftigungen. Die diversen Jobs werden voraussichtlich alle rentenversicherungsfrei gewesen sein ...sonst wären sie in dem Versicherungsverlauf, den Sie mit der Kontenklärung erhalten haben, bereits aufgeführt - fehlen die, ist es keine versicherungspflichtige Beitragszeit. Das halbe Jahr/dritter Job sollte eigentlich im Versicherungsverlauf gespeichert sein. Es sei denn, es war eine Art Pflichtpraktikum ohne Versicherungspflicht, dann auch unbedeutend. Belege Schule/Studium: Sekretariat derselben kontaktieren 'ich brauche für meine Rente eine Bescheinigung', ist dann via Mail oder Schneckenpost demnächst bei Ihnen, wenn Ihnen keine entsprechenden Unterlagen mehr vorliegen sollten (Schule: alle Zeugnisse ab 17, Studium: Anfang/Ende/Abschluss/Studienbuch) Tun Sie den ersten Schritt vor dem zweiten: sich helfen lassen/Beratungsstelle. Gruß w.
Dirk Stollam 18.02.2015 | 22:45
Hallo w., danke für die schnelle Antwort, das hilft mir schon einmal weiter! Viele Grüße, Dirk
Dirk Stollam 19.02.2015 | 22:17
Hallo, vielen Dank, das werde ich dann so machen. Für den 3. Job bekomme ich die Unterlagen ggf. noch zusammen, für Studium und Schule auf jeden Fall. Viele Grüße, Dirk
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