Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Zeitraum 05.11.97 - 11.01.98 (ca. 1 Monat) ist zu klären. In diesem Zeitraum war ich meiner Erinnerung nach als "arbeitssuchend" gemeldet. Statusmeldung "Arbeitslos" ging damals nicht, da vorher keine soz-versicherungspflichtige Tätigkeit vorlag (ist ja klar). Was kann ich nun tun, damit diese Zeit als "geklärt" gilt? Ist eine Anrechnung als Übergangszeit möglich?
Im Jahr 2002 bestand ein kurzer Zeitraum der Arbeitslosigkeit vom 01.04.2002 - 31.05.2002 (Arbeitsstellenwechsel). Ich erinner mich damals beim örtlichen AA wegen meiner Arbeitslosmeldung vorstellig geworden zu sein, wurde aber nur an das AA des zukünftigen Arbeitsorts verwiesen. Nun erinner ich nicht mehr, wie verfahren wurde: Ein Leistungsbezug bestand in dem Zeitraum jedenfalls nicht, da eine Sperrzeit verhängt war. Wie kann ich in diesem Fall zur Kontenklärung beitragen? Inwiefern besteht eine Möglichkeit diesen Zeitraum anrechnen zu lassen?
Beste Dank für Ihre Antwort