Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kontenklärung und Formular V300

von Klaus9915.01.2014 | 12:46
2607 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
In meiner aktuellen Kontenklärung ist das Formular V300 angehängt. Wenn mit meinem Konto soweit Alles klar ist muss ich dann tzrotzdem das Formular V300 ausfüllen? Und wenn ja, scheitere ich gleich bei der ersten Frage nach den Ausbildungszeiten "auch" ohne Abschluss. Dort ist nur Platz für eine Ausbildungszeit. Ich habe aber 3 (mit Abschluß). Was muss ich da eintragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Vordruck V300 ist auszufüllen. Sofern Lehrzeiten im Versicherungsverlauf besonders mit "Pflichtbeiträgen wegen Berufsausbildung" gekennzeichnet sind, wird bei der Rentenberechnung eine besonders Bewertung dieser Zeiten geprüft - unabhängig vom erfolgreichen Abschluss der Lehrzeit. Sofern der Platz im Vordruck nicht ausreicht, können Sie weitere Angaben auf einem Blatt mit Angabe Ihrer Versicherungsnummer tätigen. Sollten Sie weitere Fragen zum Ausfüllen der Vordrucke haben, können Sie sich auch an unsere Auskunfts- und Beratungsstellen vor Ort wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 15.01.2014 | 13:16
Schon mal auf die geniale Idee gekommen, dass man einem Formular einen Anlagezettel beilegen kann, wenn der Platz im Formular nicht reicht? Wenn die Ausbildungszeit nicht mit "Pflichtbeitrag berufliche Ausbildung" gekennzeichnet ist, benötigt die DRV die Info, von wann bis wann Sie in Ausbildung waren. Dann wird die Lehre entsprechend gekennzeichnet und besonders (meist besser) bewertet.
Sternsucheram 15.01.2014 | 14:09
Ja, bitte füllen Sie das Formular V300 aus. Bei der 1. Frage sind nur "Lehrzeiten" gemeint, wo ein Entgelt bezogen wurde. Studien bzw. Schulabschlüsse sind dort nicht gemeint. Wenn Sie unsicher sind, könnte man in einer Beratungsstelle Hilfe finden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026