Hallo Ralf,
wenn Sie sich sicher sind, dass für die betreffende Zeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden bzw. zu zahlen waren, brauchen sie diese hier nicht aufzuführen. Gefragt sind unter 3.1 lediglich Beitragszeiten oder Beschäftigungszeiten mit einem Bezug zur Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung (siehe auch Erläuterungen zum Antrag auf Kontenklärung - V0110, den Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0110.pdf?__blob=publicationFile&v=11 herunterladen können).