Zur Verpflichtung der Rentenversicherungsträger gehört u.a. die vollständige und korrekte Speicherung von geleisteten Beiträgen eines Versicherten in ein entsprechend zu führendes Versicherungskonto. Die Rentenversicherungsträger sind hierbei auf die Mithilfe des Versicherten angewiesen. Am Ende dieses als "Kontenklärung" genannten Verfahrens steht die Erteilung eines Feststellungsbescheides, der die gespeicherten Daten verbindlich feststellt.
Sollte sich aber im Nachhineinherausstellen, dass rentenrechtliche Zeiten zu Unrecht berücksichtigt wurden - wie Ihrer Schilderung nach zu vermuten ist - hat der Rentenversicherungsträger durchaus die Möglichkeit einer Korrektur dieser Daten.