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Experten-Antwort

Kontenklärung verbindlich?!

von Christian Maier16.01.2014 | 18:20
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Es wurde vor Jahren eine Kontenklärung durchgeführt weil es Unklarheiten gab. Dabei wurden die geklärten Zeiten für verbindlich erklärt. Nun will die Rentenversicherung von dieser verbindlich Erklärung nichts mehr wissen und davon Abweichen. Ist das möglich oder nicht ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zur Verpflichtung der Rentenversicherungsträger gehört u.a. die vollständige und korrekte Speicherung von geleisteten Beiträgen eines Versicherten in ein entsprechend zu führendes Versicherungskonto. Die Rentenversicherungsträger sind hierbei auf die Mithilfe des Versicherten angewiesen. Am Ende dieses als "Kontenklärung" genannten Verfahrens steht die Erteilung eines Feststellungsbescheides, der die gespeicherten Daten verbindlich feststellt.

Sollte sich aber im Nachhineinherausstellen, dass rentenrechtliche Zeiten zu Unrecht berücksichtigt wurden - wie Ihrer Schilderung nach zu vermuten ist - hat der Rentenversicherungsträger durchaus die Möglichkeit einer Korrektur dieser Daten.

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8 Antworten

KSCam 16.01.2014 | 18:46
Um was gehts denn genau? Was soll Ihnen genommen werden? Vor Jahren waren Schulzeiten mal ab 16 anrechenbar, jetzt erst ab 17. Dieser Einschnitt erfolgte durch ein Spargesetzt und in einem solchen Fall nutzte es gar nichts, dass Zeiten vielleicht schon verbindlich festgestellt waren....
Christian Maieram 16.01.2014 | 19:25
Danke für die schnelle Reaktion. Es handelt sich um Zeiten in meinem Arbeitsleben in denen ich unregelmäßig gearbeitet habe (im Winter). Es sind in diesem Zeitraum Daten auf dem Konto deren Herkunft nicht klar war und auch ist. Dies wollte ich klären und richtigstellen. Dazu war ich auf der Rentenversicherung. Da dort dies nicht mehr zurückverfolgt werden konnte wurde mir erklärt dass das soweit stimme und es wurde der geklärte Zeitraum als verbindlich erklärt. Vor kurzem wurde nun die Ursache des Fehlers gefunden und nun wurde das geklärte wieder von der RV geändert.( Die Rentenversicherung hat bei der Codierung des Kontos ein Problem gehabt und fast 30 Jahre falsch gebucht ohne es zu merken.....)
Christian Maieram 16.01.2014 | 19:25
Danke für die schnelle Reaktion. Es handelt sich um Zeiten in meinem Arbeitsleben in denen ich unregelmäßig gearbeitet habe (im Winter). Es sind in diesem Zeitraum Daten auf dem Konto deren Herkunft nicht klar war und auch ist. Dies wollte ich klären und richtigstellen. Dazu war ich auf der Rentenversicherung. Da dort dies nicht mehr zurückverfolgt werden konnte wurde mir erklärt dass das soweit stimme und es wurde der geklärte Zeitraum als verbindlich erklärt. Vor kurzem wurde nun die Ursache des Fehlers gefunden und nun wurde das geklärte wieder von der RV geändert.( Die Rentenversicherung hat bei der Codierung des Kontos ein Problem gehabt und fast 30 Jahre falsch gebucht ohne es zu merken.....)
W*lfgangam 16.01.2014 | 19:53
Hallo Christian Maier, ein Feststellungsbescheid nach Kontenklärung der DRV ist so lange bindend, bis durch Rechtsänderungen und/oder neue Tatsachenentscheidungen die früheren Entscheidungen zu revidieren sind - dann gibt es einen neuen Feststellungsbescheid, ggf . auch zu Ihren Ungunsten. Davon zu unterscheiden ist die nur "Vormerkung" von rentenrechtlichen Zeiten, über die ggf. erst beim Rentenantrag rechtsverbindlich/abschließend entschieden wird. Letztendlich können Sie den nach Abschluss einer Kontenklärung erteilten Bescheid nur als Abbild der derzeitigen Rechtslage bei Bescheiderteilung ansehen - schon morgen kann das alles wieder anders aussehen. Mehr Infos dazu finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Gruß w.
Christian Maieram 16.01.2014 | 21:30
Das heißt also dass die Kontenklärung bei der Rentenversicherung sinnlos war und die Verbindlichkeitserklärung der Daten(so nett es auch klingt) nichts wert ist. Darauf habe ich mich eigentlich verlassen ..... Tja nun muss ich wohl mit viel weniger Rente und noch einigen Jahren mehr Arbeit rechnen bis ich in Rente gehen kann. Hätte man das bei der Kontenklärung gleich auf die Reihe gebracht wäre eine Private RV noch sinnvoll gewesen. Mit fast 60 ist dieses Thema wohl nicht mehr so sinvoll. Ist wohl nicht so gut wenn man sich auf die,,Verbindlichen''Erklärungen der RV verlässt
W*lfgangam 16.01.2014 | 23:01
...so kann man/frau es nicht sehen. Die Kontenklärung dient zunächst ein mal dazu, die vorhandenen Lücken zu klären (Ausbildung, Kinder, Auslandszeiten) und dem Versicherten damit Gelegenheit zu geben, JETZT/heute schon die dafür notwendigen Unterlagen zu beschaffen, um diese Zeiten ins Rentenkonto einzubauen und bei den jährlichen Prognosen in der Renteninformation/ Rentenauskunft (alle 3 Jahre ab 55) 'richtig' mit zu berechnen. Wenn Sie es als sinnlos sehen, dazu animiert zu werden, IHR Rentenkonto vollständig und richtig zu halten, jetzt noch die Möglichkeit zu nutzen, Unterlagen zu besorgen, die morgen nicht mehr da sind ...Ihr Problem. Die DRV führt hier gesetzliche Auflagen aus - später dann zu jammern, die hätten mich doch mal früher antippen können ...Sie müssen immer beide Seiten sehen. Und: was früher „falsch“ festgestellt wurde, wird durch Zeitablauf nicht richtiger! Sie sollten sich mal wirklich in den von mir gegebenen Link (§ 149 SGB VI) einlesen, um die volle Sichtweite zu erkennen. Nebenbei, auch die paar restlichen §§ des SGB 6 sind interessant ;-) Gruß w.
Christian Maieram 21.01.2014 | 10:24
Danke Wolfgang für die Erklärung (ist schwer zu verstehen...) Zu dieser Antwort bleibt mir noch die Frage wer dafür geradesteht wenn der RV Träger seine Pflicht nicht erfüllt und die Daten falsch führt. Wenn dann der Versicherte das Konto klärt. und die Zeiten die er nicht belegen kann anspricht(deren Herkunft ihm nicht schlüssig sind, er aber auch nicht weis ob und wie er versichert war) und am Ende Erklärt die RV diese Zeiten als Verbindlich. Viele Jahre Später wird nun der Fehler den die RV begangen hat Gefunden. Die Daten werden neu geordnet und es Wird der festgestellte Bescheid geändert. Wer haftet dafür dass ich nicht Privat vorgesorgt habe weil die Staatliche Rente und die Rentenzeiten ausreichend Waren?
Feliam 21.01.2014 | 15:21
Niemand. Ihnen ist ja finanziell kein tatsächlicher Schaden entstanden. Denn alle Auskünfte über eine eventuelle Rentenhöhe sind unverbindlich und entsprechen immer nur den bekannten (!!!) Daten und werden nach der aktuell geltenden Rechtslage erstellt. Sollten also Gesetze geändert oder sich nach einer Korrektur Ihre Daten verändert haben, konnte das niemand vorhersehen.
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