In bestimmten Fällen kann es sein, dass beim Zusammentreffen von Beitragszeiten mit sogenannten beitragsfreien Zeiten (hier: Techniker-Schule) eine Absenkung des zustehenden Rentenbetrages die Folge ist.
Dieses läßt sich aber nur anhand der alten und neuen Rentenauskunft einschl. aller Berechnungsanlagen nachvollziehen.
Empfehlenswert ist hier wohl ein nochmaliger Besuch in der betreffenden Auskunfts- und Beratungsstelle.