Es sei dahingestellt, ob dies vom feinsten war. Schon die eingangs-
schelte und das ansprechen früherer ehepflichten zeichnet wieder
mal die hasstiraden gegen gesetz und staat von Frau Maria L. aus.
Sie kann es einfach nicht lassen bei jeder gelegenheit gesetzes schelte
zu betreiben.
Es stimmt aber rein fachlich auch nicht, dass , im gegensatz zu früher
die zinsen in der steuererklärung nicht mehr genannt werden müssen.
Dies war auch schon früher nicht notwendig, wenn diese beträge inner-
halb den freibeträgen lagen.
Es war ureigenes interesse dies anzugeben, wenn der grenzsteuersatz
bei zinsen über den freibetrag unter 30% lagen.
Dies gilt auch weiterhin bei nunmehr 25% ab 1.1.2009, wenn es zb.
20 % grenzsteuersatz sind.
Besonders aber bei rentner auch dann, wenn der als steuerpflichtige
anteil einer rente errechnete betrag unterhalb der freigrenze von 7664/ 15328 led./ vh. liegt.
Dies bewirkt, der von der bank pflichtgemäß einbehaltene betrag an steuer,
soli und evtl. ab 1.9.2009 kirchensteuer, wird durch eine einkommensteuer-
erklärung erstattet, die steuerbescheinigung der bank ist einzureichen.
Dies gilt auch noch - vom steuerjahr 2008 ausgehend- zurück bis zum jahre 2004.
Sogar unabhängig davon ob überhaupt eine steuererklärung abgegeben wurde, auch dann, wenn bis steuerjahr 2007 bereits bestandskräftige bescheide vor-
liegen.
Vorerst reicht,s, komme wieder.
Mit freundlichen Grüßen.