Guten Tag zusammen
Meine bisherigen Entgelteratzleistungen(Übergangsgeld der BfA,Krankengelld der gestzl.KK,Zwischenübergangsgeld der BfA,Übergangsgeld der BfA) werden von Juni 2003 bis heute nahtlos gezahlt,und zwar auf der Grundlage des im Mai 2003 erzielten Arbeitsentgeltes.
Nun droht zum 2. Mal eine "Pause" wegen Erkrankung während der berufl. Reha.
Sobald ich wieder rehafähig bin, werde ich wegen der Erkrankung eine andere berufliche Rehamaßnahme,speziell für Schwerbehinderte erhalten, sobald diese beginnt.
Erhalte ich auch während dieser "Pause" wiederum nahtlos Zwischenübergangsgeld(§51 SGB IX) und bei Beginn der Maßnahme wieder Ü-Geld?
Bleibt es auch weiterhin bei der für mich günstigen Bemessungsgrundlage gem. §49 SGB IX ?
Der Anspruch auf Krankengeld ist erschöpft.
Danke für Ihre Antworten
rainer1411