Hallo Micha,
eine 'Täuschung der Tatsache' ist es sicher nicht.
Die Renteninformation enthält die Beitragszahlungen, die vor Erstellung der Information geleistet wurden. Meist nur die bis zum Ende des davor abgelaufenen Kalenderjahres, da die Jahresmeldung der Arbeitgeber (und anderer Stellen) erst dann erfolgt und erst dann die Beiträge dem Versicherten zugeordnet werden können.
Und dann wird so gerechnet, als erhalten Sie kurz nach dieser Information Erwerbsminderungsrente. Diese wird mit den entsprechenden Zuschlägen und auch mit den Abschlägen berechnet.
Nun kann es aber sein, dass im Zuge des Antragsverfahrens Ihrer EM-Rente festgestellt, dass der 'Leistungsfall' (Eintritt der EM) bereits VOR dieser Renteninformation lag.
Entsprechend werden dann 'nur' die tatsächlichen Beiträge, die bis zu diesem Datum geleistet wurden, berücksichtigt.
Hierbei wird aber auch berücksichtigt, dass Sie wegen Krankheit vielleicht bereits weniger arbeiten konnten, Krankengeld oder ALG bezogen haben und die Beiträge direkt vor EM deshalb niedriger waren. Dann können diese im Rahmen einer 'Günstigerprüfung' für bis zu vier Jahre herausgerechnet werden und es wird mit dem (besseren) Durchschnittsverdienst der Jahre davor weiter gerechnet.
Insofern würde also der Betrag aus der Renteninformation, in dem ja dann z.B. niedrigeres Gehalt, Krankengeld oder Arbeitslosengeld in den Beiträgen enthalten sind, sich sogar positiv erhöhen.
Also warten Sie doch erst einmal das Ergebnis Ihres Antrages ab
Was Sie sonst noch über 'Erwerbsminderungsrente' wissen sollten, können Sie in diesen Broschüren nachlesen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Alles Gute!