Kontoklärung

von
Gerd

Hallo an alle,

Mir fehlen aus 1974-1980 Zeiten in der Renteninformation,als ich arbeitslos war.
Meine Unterlagen sind bei einem Wasserschaden unbrauchbar geworden.
Was ich nicht verstehe, wieso diese nicht in der Renteninformation vorhanden sind.
Sonst sind doch alle Zeiten angegeben.
Wer hat da versagt?
Zum Glück sind es insgesamt nur 2 Monate.
Nachfrage bei der Krankenkasse, diese hat keine Daten/Unterlagen mehr vorhanden.
1985 fehlen 3 Monate in dieser Information, in der Firma habe ich durchgehend nachweislich von 2000 bis jetzt gearbeitet. Für mich unverständlich. Zum Glück kann ich diese durch Abrechnungen und Krankenkasse belegen.

MfG. Gerd

von
Kaiser

Versagt hast allein Du, weil Du Dein Versicherungskonto erst nach so langer Zeit klärst und Deine Nachweise bei einem „Wasserschaden“ verschwunden sind.

von
Gerd

Zitiert von: Kaiser
Versagt hast allein Du, weil Du Dein Versicherungskonto erst nach so langer Zeit klärst und Deine Nachweise bei einem „Wasserschaden“ verschwunden sind.

Nichts anderes zu tun?

von
W°lfgang

Zitiert von: Gerd
Was ich nicht verstehe, wieso diese nicht in der Renteninformation vorhanden sind.

Hallo Gerd,

eine Renteninformation enthält grundsätzlich keinen Versicherungsverlauf, aus dem sich vorhandene/fehlende Zeiten ableiten lassen - das ist Bestandteil einer Rentenauskunft ;-)

> Mir fehlen aus 1974-1980 Zeiten in der Renteninformation,als ich arbeitslos war. (...) Zum Glück sind es insgesamt nur 2 Monate.

Ja was denn nun? 6 Jahre komplett oder nur 2 Monate? - dann ist doch alles gut - oder?!

Die Alo-Zeiten damals waren schon etwas 'tricky', bevor die nachweislich/ggf. mit separaten Unterlagen des Arbeitsamtes ins Rentenkonto gelangt sind - scheint Ihnen ja noch rechtzeitig mit alternativen Unterlagen gelungen zu sein. *)

Öhm? ...wollten Sie nur ein Statement für Ihre längst überfällige/mehrfach angeforderte Konten-Lückenklärung abgeben (Sie stehen doch schon haarscharf vor der Rente!) - und warum sich Ihre davor missachteten Mitwirkungspflichten gegenüber der DRV letztendlich noch zum Guten gewendet haben - /andere Versicherte darauf aufmerksam machen, dass frühe Rentenpost/Nachfragen durchaus WICHTIG ist und noch gar nichts mit Alter zu tun hat?!

Ihre Frage? ...sofern Sie eine weitere haben?

Gruß
w.

*) möglicherweise ist der Fragesteller aber auch mit den 'möglichen mitzuzählenden' aufgelisteten Monaten im Abschnitt über die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" ins Grübeln geraten → Rat: darüber nicht lange nachdenken, sondern die nächste Beratungsstelle zur Aufklärung/weiterer Verfahrensweg, aufsuchen. Ein Stolperstein für sehr viele Versicherte/warum wird das nicht (mehr) 'anerkannt' ...für 'Fachidioten' verständlich dargestellt, aber nicht für die 99 %, die die Rentenauskunft erhalten ;-)

von
Gerd

Hallo W°lfgang,

Danke für die Antwort.

Mir ging es darum, alle Zeiten sind angegeben, sogar von 1973. Nur die wo ich kurzfristig Arbeitlos war, keine Einträge.
Und die 3 Monate fehlen 1985.(Die ich ja belegen kann)
Es sind tatsächlich nicht 6 Jahre, gesamt zwei Monate.
Aber ist jetzt erledigt.
Zum Glück habe ich, bis jetzt 44 Jahre voll gearbeitet.
Ich war Dienstag bei der DVR zur Kontoklärung.
In 05.2023 könnte ich in Rente gehen.
Mit Behinderung 03.2020 in Rente (VA Grad der Behinderung ist beantragt).
Auskunft sind inklusive entsprechender Abschlägen.
Laut diesem Rentenbeginnrechner auf dieser Web-Seite
Rentenbegin 03.2022 mit Abschläge. Ein Jahr früher.
Ich verstehe den Unterschied nicht.

Danke nochmal.

Mit freundlichen Grüßen
Gerd

Experten-Antwort

Hallo Gerd,

leider ist es im Nachhinein oft nicht nachvollziehbar, warum bestimmte rentenrechtliche Zeiten nicht („automatisch“) ins Versicherungskonto gelangt sind. Aber auch hier wird wieder deutlich, warum eine möglichst zeitnahe Kontenklärung wichtig ist. Hierbei sind die Rentenversicherungsträger natürlich auch auf die entsprechende Mitwirkung der Versicherten angewiesen. Nunmehr die „Schuldfrage“ klären zu wollen, ist aus meiner Sicht wenig zielführend. Zudem gehe ich davon aus, dass aufgrund der von Ihnen nunmehr vorgenommenen Kontenklärung eine Klärung des Sachverhalts eingeleitet ist.

Hinsichtlich Ihrer Frage zu den unterschiedlichen Angaben zum Rentenbeginn kann ich hier mangels entsprechender Daten leider keine Klarstellung vornehmen. Bitte prüfen Sie hier zunächst nochmals Ihre Eingaben im Rentenbeginnrechner und/oder nehmen Sie nochmals Kontakt mit der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers auf, der die abweichende Information zum Rentenbeginn gegeben hat.

von
Gerd

Hallo,

Dankeschön für Ihre Antwort.
Das andere, klärt sich dann schon auf.

Mit freundlichen Grüßen
Gerd

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