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Zur Experten-Antwort springenHallo Gerd,
leider ist es im Nachhinein oft nicht nachvollziehbar, warum bestimmte rentenrechtliche Zeiten nicht („automatisch“) ins Versicherungskonto gelangt sind. Aber auch hier wird wieder deutlich, warum eine möglichst zeitnahe Kontenklärung wichtig ist. Hierbei sind die Rentenversicherungsträger natürlich auch auf die entsprechende Mitwirkung der Versicherten angewiesen. Nunmehr die „Schuldfrage“ klären zu wollen, ist aus meiner Sicht wenig zielführend. Zudem gehe ich davon aus, dass aufgrund der von Ihnen nunmehr vorgenommenen Kontenklärung eine Klärung des Sachverhalts eingeleitet ist.
Hinsichtlich Ihrer Frage zu den unterschiedlichen Angaben zum Rentenbeginn kann ich hier mangels entsprechender Daten leider keine Klarstellung vornehmen. Bitte prüfen Sie hier zunächst nochmals Ihre Eingaben im Rentenbeginnrechner und/oder nehmen Sie nochmals Kontakt mit der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers auf, der die abweichende Information zum Rentenbeginn gegeben hat.
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