Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kontoklärung

von Gerd17.10.2019 | 19:41
102 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo an alle, Mir fehlen aus 1974-1980 Zeiten in der Renteninformation,als ich arbeitslos war. Meine Unterlagen sind bei einem Wasserschaden unbrauchbar geworden. Was ich nicht verstehe, wieso diese nicht in der Renteninformation vorhanden sind. Sonst sind doch alle Zeiten angegeben. Wer hat da versagt? Zum Glück sind es insgesamt nur 2 Monate. Nachfrage bei der Krankenkasse, diese hat keine Daten/Unterlagen mehr vorhanden. 1985 fehlen 3 Monate in dieser Information, in der Firma habe ich durchgehend nachweislich von 2000 bis jetzt gearbeitet. Für mich unverständlich. Zum Glück kann ich diese durch Abrechnungen und Krankenkasse belegen. MfG. Gerd

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.10.2019 | 11:18

Hallo Gerd,

leider ist es im Nachhinein oft nicht nachvollziehbar, warum bestimmte rentenrechtliche Zeiten nicht („automatisch“) ins Versicherungskonto gelangt sind. Aber auch hier wird wieder deutlich, warum eine möglichst zeitnahe Kontenklärung wichtig ist. Hierbei sind die Rentenversicherungsträger natürlich auch auf die entsprechende Mitwirkung der Versicherten angewiesen. Nunmehr die „Schuldfrage“ klären zu wollen, ist aus meiner Sicht wenig zielführend. Zudem gehe ich davon aus, dass aufgrund der von Ihnen nunmehr vorgenommenen Kontenklärung eine Klärung des Sachverhalts eingeleitet ist.

Hinsichtlich Ihrer Frage zu den unterschiedlichen Angaben zum Rentenbeginn kann ich hier mangels entsprechender Daten leider keine Klarstellung vornehmen. Bitte prüfen Sie hier zunächst nochmals Ihre Eingaben im Rentenbeginnrechner und/oder nehmen Sie nochmals Kontakt mit der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers auf, der die abweichende Information zum Rentenbeginn gegeben hat.

5 Antworten

Kaiseram 17.10.2019 | 19:43
Versagt hast allein Du, weil Du Dein Versicherungskonto erst nach so langer Zeit klärst und Deine Nachweise bei einem „Wasserschaden“ verschwunden sind.
W°lfgangam 17.10.2019 | 21:18
Hallo Gerd, eine Renteninformation enthält grundsätzlich keinen Versicherungsverlauf, aus dem sich vorhandene/fehlende Zeiten ableiten lassen - das ist Bestandteil einer Rentenauskunft ;-) > Mir fehlen aus 1974-1980 Zeiten in der Renteninformation,als ich arbeitslos war. (...) Zum Glück sind es insgesamt nur 2 Monate. Ja was denn nun? 6 Jahre komplett oder nur 2 Monate? - dann ist doch alles gut - oder?! Die Alo-Zeiten damals waren schon etwas 'tricky', bevor die nachweislich/ggf. mit separaten Unterlagen des Arbeitsamtes ins Rentenkonto gelangt sind - scheint Ihnen ja noch rechtzeitig mit alternativen Unterlagen gelungen zu sein. *) Öhm? ...wollten Sie nur ein Statement für Ihre längst überfällige/mehrfach angeforderte Konten-Lückenklärung abgeben (Sie stehen doch schon haarscharf vor der Rente!) - und warum sich Ihre davor missachteten Mitwirkungspflichten gegenüber der DRV letztendlich noch zum Guten gewendet haben - /andere Versicherte darauf aufmerksam machen, dass frühe Rentenpost/Nachfragen durchaus WICHTIG ist und noch gar nichts mit Alter zu tun hat?! Ihre Frage? ...sofern Sie eine weitere haben? Gruß w. *) möglicherweise ist der Fragesteller aber auch mit den 'möglichen mitzuzählenden' aufgelisteten Monaten im Abschnitt über die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" ins Grübeln geraten → Rat: darüber nicht lange nachdenken, sondern die nächste Beratungsstelle zur Aufklärung/weiterer Verfahrensweg, aufsuchen. Ein Stolperstein für sehr viele Versicherte/warum wird das nicht (mehr) 'anerkannt' ...für 'Fachidioten' verständlich dargestellt, aber nicht für die 99 %, die die Rentenauskunft erhalten ;-)
Gerdam 17.10.2019 | 23:17
Hallo W°lfgang, Danke für die Antwort. Mir ging es darum, alle Zeiten sind angegeben, sogar von 1973. Nur die wo ich kurzfristig Arbeitlos war, keine Einträge. Und die 3 Monate fehlen 1985.(Die ich ja belegen kann) Es sind tatsächlich nicht 6 Jahre, gesamt zwei Monate. Aber ist jetzt erledigt. Zum Glück habe ich, bis jetzt 44 Jahre voll gearbeitet. Ich war Dienstag bei der DVR zur Kontoklärung. In 05.2023 könnte ich in Rente gehen. Mit Behinderung 03.2020 in Rente (VA Grad der Behinderung ist beantragt). Auskunft sind inklusive entsprechender Abschlägen. Laut diesem Rentenbeginnrechner auf dieser Web-Seite Rentenbegin 03.2022 mit Abschläge. Ein Jahr früher. Ich verstehe den Unterschied nicht. Danke nochmal. Mit freundlichen Grüßen Gerd
Gerdam 18.10.2019 | 11:54
Hallo, Dankeschön für Ihre Antwort. Das andere, klärt sich dann schon auf. Mit freundlichen Grüßen Gerd
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026