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Kontopfändung

von Schuldner21.01.2009 | 07:56
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo nochmal, zu meiner Frage vom 14.01.2009 ist mir eine Idee gekommen. Schiko führte eine zweite Kontoeröffnung an. Dies bekomme ich bestimmt nicht, wegen schlechter Schufa. Aber wenn ich zukünftig meine Rente der DRV auf das Konto einer Bekannten überweisen lassen würde, würde auf meinem bisherigen Konto kein Geldeingang mehr zu verzeichnen sein. Somit könnte es mir egal sein, ob die Banken das Konto sperren oder nicht. Wo nichts ist, ist nichts zu holen. Wer kann mir sagen, was ich tun muss, um meine Rente auf das Konto einer Bekannten überweisen zu lassen? Vielen Dank.

16 Antworten

Dirk.am 21.01.2009 | 08:04
Sie könnten versuchen, dieses Problem mit Ihrer Bank zu klären. Hilfreich könnte auch sein, die Kontonummer dem RV-Träger mitzuteilen.
Nixam 21.01.2009 | 09:22
Teilen Sie der für Sie zuständigen Rentenrechnungsstelle Ihre "neue Bankverbindung" mit. Beim Postamt gibt es entsprechende Vordrucke hierfür. Einfach mal nachfragen. Kramen Sie in Rentenunterlagen nach. Da muss eine Mitteilung der Rentenrechnungsstelle beisein. Das können Sie dann auch über Internet erledigen. Viele Grüsse Nix
Gläubigeram 21.01.2009 | 09:19
Sie könnten auch versuchen Ihre Schulden zurückzuzahlen.....
Haraldam 21.01.2009 | 09:31
So einfach ist es aber nicht. Den Vordruck kann "Schuldner" aus dem Internet herunterladen (www.rentenservice.com) Die Unterschrift der "Bekannten" muß aber beglaubigt werden ! Dies gilt auch, wenn "Schuldner" die neue Bankverbindung seinem RVTräger mitteilt. Harald
Schiko.am 21.01.2009 | 10:09
Habe meine frühere Stellungnahme wegen Kontoführung nochmals nachgelesen. Was hier von anderen für Verdrehungen vorgenommen wurden ist beachtlich.Es wurde so getan, die Rente kommt auf das bisherige Konto, Verfügungen erfolgen vom Zweitkonto, da tauchten doch Zweifel auf, ob dies ein normaler Mensch versteht, nicht umgekehrt. Bin seinerzeit davon ausgegangen, dass die bestehenden Schulden ein- gefroren werden. Die Rente auf ein extra Konto überwiesen wird und selbstverständlich auch Zahlungen aller Art nur mehr von diesem Konto abgebucht werden dürfen. Natürlich jede Kontoüberziehung beim Rentenkonto scheidet aus. Auch der Laie weiß genau worüber er im Monat noch verfügen kann, und braucht nicht immer den eingefrorenen Schuldsaldo berücksichtigen. Fallen ´wegen höherer Rente auch Pfändungsbeträge an können diese gepfändet werden. Dies setzt aber das Mahnverfahren voraus und erst mit dem Vollstreckungs- tittel kann ein Pfändungs-und Überweisungsbeschluss -ausschliesslich vom Gericht- erlassen werden. Die Zustellung dieses Beschlusses erfolgt durch den Gerichtsvollzieher Nun zu Ihrem Fall, ein praktisches Beispiel nochmals ausgeführt. Damit sich meine Frau auf Konto monatlich 7,90 Euro Kontoführung spart- dies aber nur bei 1.200 monatlichen Gutschriften möglich ist- wird meine private Zusatzrente auf das Konto meiner Frau überwiesen. Natürlich musste ich die Änderung der Rentenzahlstelle mit Kontonummer und Namen mitteilen. Teilen Sie einfach der Rentenstelle Kontonummer und Namen Ihrer Bekannten mit bei gleichzeitiger Bitte, künftig die Rente auf dieses Konto zu überweisen. Ich kann Ihnen aber nicht sagen ob die Rentenversicherung dies kann oder darf, zulässig aber bei Eheleuten. Damit sind Sie aber noch lange nicht aus dem Schneider. Mittels vorhandenen Schuldtittel- 30 Jahre lang geltend außer bei Insolvenz- kann der Gläubiger die Rente bei der Rentenstelle pfänden lassen, die Rentenstelle überweist nur noch den pfändungsfreien Betrag auf das frühere oder neue Konto. Mit freundlichen Grüßen.
Rosannaam 21.01.2009 | 09:50
Hallo Schuldner, also es enttäuscht mich zu sehen, wie manche Menschen mehr Zeit und Energie "verschwenden", sich einen mehr oder weniger illegalen Weg aus einer Schuldenfalle zu suchen, als sich Gedanken in anderer Richtung (wie in meinen und auch den Beiträgen anderer User aufgezeigt) zu machen. Wenn Sie auch noch mit dem Gedanken spielen, evtl. eine EV abzugeben, nützt Ihnen auch die Überweisung auf ein fremdes Konto nichts. Auch dann nicht, wenn der Gläubiger Ihre Rente pfänden läßt. Denn bei einer EV müssen Sie Ihr Einkommen (Rente) benennen und bei einer Rentenpfändung ist es egal, auf welches Konto die Rente überwiesen wird. Es macht sich dann sehr gut, wenn der Gerichtsvollzieher sieht, dass Sie Ihre Rente auf ein fremdes Konto überweisen lassen. Ich hatte Ihnen ja auch geschrieben, dass Sie nicht für die gesamten Schulden (ca. 900,- EUR, wenn ich mich recht erinnere) aufkommen müssen, da Ihr Ehemann ebenfalls Schuldner ist. Außerdem - wenn Sie die Rente auf ein fremdes Konto überweisen lassen, haben Sie dann noch ein anderes Konto, von dem Ihre mtl. Fixkosten (Miete, Strom etc.) abgehen? Wenn nicht, wird sich Ihre Erst-Bank sicherlich freuen. Aber tun Sie, was Sie für richtig halten. Man kann sich auch selbst unnötigen Streß machen. MfG Rosanna.
Schuldneram 21.01.2009 | 10:12
Vielen Dank Schiko. Wie schon in meinem vorigen Beitrag geschrieben, wäre mir die Pfändung am liebsten. Einige Use meinten, dass ich allein mit der Pfändung nicht davon käme. Es könnte also mein Girokonto gesperrt werden bei der Sparkasse. Da könnte ich nichts mehr abheben. Könnte keine Miete bezahlen, nicht zu Essen kaufen usw. Um diesen vorzubeugen, würde ich mir deshalb gerne die Rente auf das Konto meiner Bekannten überweisen lassen. Diese würde nach Renteneingang das Geld abheben und mir geben. Würde die DRV den pfändbaren Betrag im Vorfeld abziehen, hätte ich immer noch genug zum Leben. Mehr als wenn ich alle Gläubiger mit monatlichen Raten bedinenen müsste. Dies habe ich ja schon geschrieben, wäre mir das allerliebste.
Corlettoam 21.01.2009 | 11:44
Persönlich finde ich es mehr als unverschämt, hier im Forum Tipps bekommen zu wollen, wie man seinen Gläubigern das ihnen zustehende Geld vorenthalten könnte. Sie sollten wirklich sich mal selbst hinterfragen und sich der (Schulden)Situation stellen. Weglaufen gilt nicht ! Auf der Schiene die Sie jetzt hier gerade befahren, kommen Sie von ihren Schulden nicht los , sondern verfangen sich immer tiefer in der Schuldenfalle !
Rosannaam 21.01.2009 | 10:19
Ich weiß nicht, wie Sie sich das vorstellen mit der Rentenpfändung. Wenn Sie MEHRERE Gläubiger haben, müßten rein theoretisch ALLE einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß erwirken. Dann kämen alle - je nach Eingang des PfÜB - nacheinander in den Genuß des gepfändeten Betrages. Gibt es mehrere Gläubiger und nur EINER läßt die Rente pfänden, wollen die übrigen Gläubiger weiterhin mtl. ihr Geld. Sie sollten deswegen einmal eine Schuldenaufstellung machen (was SIE tatsächlich zu zahlen haben) und z.B. die Schulden bei der Bank als erstes abtragen. Normalerweise kann man mit der Bank "verhandeln", dass die Raten niedrig gehalten werden und Sie noch was zum Leben haben. Genau das Gleiche machen viele Schuldenberater, und es kommt in der Regel gar nicht zu einer Kontenpfändung! Die meisten Gläubiger sind auch bereit, sich auf einen Vergleich einzulassen (Aussetzen oder Verminderung der mtl. Raten), wenn sie dann sicher sein können, DASS überhaupt Geld kommt. Nur - alleine bekommen das die wenigsten hin. Deshalb auch die Empfehlung, sich an einen Schuldenberater zu wenden.
Kurt K.am 21.01.2009 | 13:00
Das umleiten auf ein fremdes Konto ist nach dem Gelwäsche gesetz strafbar und wird auch nicht viel nützen.Der GV wird dann bei der DRV die neuen Kontodaten erfragen.
Rosannaam 21.01.2009 | 15:40
Ich hab mir Ihre alten Beiträge vom 14.01. ff. nochmal durchgelesen. Sie UND Ihr Mann haben doch wohl offensichtlich ZUSAMMEN ca. 900,- EUR mtl. zu zahlen (für´s Haus etc.). Dies hat bis dato Ihr Mann alleine gezahlt. Das bedeutet doch, dass SIE mtl. NUR die Hälfte, also 450,- EUR zahlen müßten. Ihre Rente beträgt 1100,- EUR, davon 400,- EUR Miete, bleiben Ihnen 700,- EUR. DAVON könnten Sie doch mind. 350,- EUR mtl. zahlen, somit würden Sie noch 350,- EUR zum Leben haben. Davon könnten Sie sich natürlich nicht mehr sooo viel leisten wie in der Zeit, als Sie noch zusammen wohnten und keine eigene Miete zahlen mußten. Aber alles hat eben seinen Preis. Und ich muß dem Anwalt Recht geben: in diese Situation haben Sie sich durch Ihren überstürzten Auszug selbst gebracht. Leider kann ich Ihre Gedankengänge nicht mehr nachvollziehen. Aber wenn Sie sich nicht helfen lassen wollen, bin ich jetzt mit meinem Latein am Ende. MfG Rosanna.
Gänsehautam 21.01.2009 | 17:38
Neee, ich hab jetzt nur den allerersten Beitrag hier gelesen; keine vorherigen und keine Antworten. Grund: Gänsehaut pur... aber nicht, weil es mir so leid tut. Alleine die Frage nach dem Vorgehen lässt mich erschauern. Leute gibts.... da fällt einem die Kinnlade regelrecht aus dem Gesicht.
Schiko.am 21.01.2009 | 18:15
Auch wenn Sie sonst immer alles besser Wissen, da liegen Sie wirklich falsch. Einfach lachhaft, das Geldwäschegesetz in Verbindung mit einer Renten- gutschrift für die Verbuchung auf ein anderes Konto zu bringen. Es ist auch nicht Aufgabe eines Gerichtsvollziehers dem Gläubiger dabei zu helfen wenn die Pfändung ins Leere geht. Es fällt sogar unter Datenschutz, neue Erkenntnisse dem Gläubiger mitzuteilen. Dem GV. fällt die Aufgabe zu , dem Drittschuldner ( der Bank) den Pfändungs und Überweisungsbeschluss zuzustellen. Nätürlich auch beim Schuldner direkt aufgrund des vorhandenen Vollstreckungstitels auf An- trag des Gläubigers eine Pfändung durchzuführen. Die Bank ist dann verpflichtet entsprechende Drittschuldnererklärung abzugeben. Mit freundlichen Grüßen.
Rosannaam 21.01.2009 | 18:19
Ich weiß nicht, weshalb Sie - hauptsächlich bei mir - immer den Oberlehrer raushängen müssen. Geht mir langsam auf den Keks.... Das mit dem Geldwäschegesetz stammt nicht von MIR! Wer lesen kann... Also halten Sie sich bitte mal ein bißchen zurück mit Ihren Aussagen. Ich verbessere Sie auch nicht laufend. Und ich finde es - wie manch andere auch - nicht gerade seriös, hier "halblegale" Tricks zur Vermeidung, dass Schuldner ihre Gläubiger vielleicht auch mal mit der Tilgung ihrer Schulden befriedigen sollten, von sich zu geben. Da ist es total uninteressant, welche Aufgabe der GV hat oder nicht hat. Abgesehen davon kann es Probleme geben, wenn ein Schuldner unwahre Angaben macht. Der GV ist zumindest indirekt für den Gläubiger tätig, nicht für den Schuldner. Wissen Sie, was da nicht alles "ausgeplaudert" wird? Ich habe es bei einer Freundin selbst erlebt. Und ich wollte Sie mal sehen, wenn Sie GLÄUBIGER wären und Ihr Geld zurückhaben wollten! Würden Sie Ihren Schuldnern das Gleiche raten wie hier???
Schiko.am 21.01.2009 | 19:16
@Rosanna.In einem haben Sie ja recht, diese Ausführungen waren für Kurt bestimmt. Ich war eben wieder der Meinung, dies weiß man, nachdem ja der Beitrag nach Kurt in der Reihenfolge zu lesen war und dieser von Geldwäsche sprach und die Tätigkeit des GV. falsch beleuchtete. Dies mit den Keks beruht auf Gegenseitigkeit, Ihre Bemerkungen, dies weiß doch einer normaler Mensch ( ich nicht ) sind genau so übel wie Ihre Schlenker über den Bayer. Auch Sie haben auch diesmal die Aufgabe eines Gerichtsvollziehers wieder falsch aufgezeigt. Vermutlich glauben Sie auch noch, ein GV. oder Gläubiger bekommt von der Rentenver- sicherung jederzeit Auskunft über die Rente und deren Verbuchung auf Bankkonto eines Rentners. Hätte mir zur Aktiven Zeit oft gewünscht dies wäre so. Mit freundlichen Grüßen.
Rosannaam 22.01.2009 | 09:11
Hallo Schiko, "Ihre Bemerkungen, dies weiß doch einer normaler Mensch ( ich nicht ) sind genau so übel wie Ihre Schlenker über den Bayer." Welche meiner Bemerkungen "übel" sind, kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe Sie nicht beleidigt, sondern nur festgestellt, dass Sie insbesondere auf meine Beiträge so heftig und oberlehrerhaft reagieren. Und das können Sie ja wohl nicht abstreiten. Ihre Beiträge sind auch nicht immer richtig und ich gebe auch nicht jedes Mal einen Kommentar darauf ab. Manchmal bin ich sicherlich sarkastisch, wenn ich meine, daß es angebracht ist. Was anderes kann mir keiner vorwerfen. " Vermutlich glauben Sie auch noch, ein GV. oder Gläubiger bekommt von der Rentenver- sicherung jederzeit Auskunft über die Rente und deren Verbuchung auf Bankkonto eines Rentners." Ich habe in meinen Beiträgen nicht geschrieben, was ich glaube, sondern was ich weiß oder schon selbst erlebt habe. GV ist eben nicht immer gleich GV. Und daß ein GV nicht so ohne weiteres (jederzeit) Auskünfte über die Vermögensverhältnisse bekommt, ist sogar mir bekannt... Bezeichnend finde ich, daß Sie auf den Kern meines letzten Beitrags gar nicht eingegangen sind. Aber egal. Ich wünsche Ihnen trotzdem noch einen schönen Tag. MfG Rosanna.
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