Habe meine frühere Stellungnahme wegen Kontoführung nochmals
nachgelesen. Was hier von anderen für Verdrehungen vorgenommen wurden
ist beachtlich.Es wurde so getan, die Rente kommt auf das bisherige
Konto, Verfügungen erfolgen vom Zweitkonto, da tauchten doch Zweifel
auf, ob dies ein normaler Mensch versteht, nicht umgekehrt.
Bin seinerzeit davon ausgegangen, dass die bestehenden Schulden ein-
gefroren werden.
Die Rente auf ein extra Konto überwiesen wird und selbstverständlich auch
Zahlungen aller Art nur mehr von diesem Konto abgebucht werden
dürfen. Natürlich jede Kontoüberziehung beim Rentenkonto scheidet
aus.
Auch der Laie weiß genau worüber er im Monat noch verfügen kann,
und braucht nicht immer den eingefrorenen Schuldsaldo berücksichtigen.
Fallen ´wegen höherer Rente auch Pfändungsbeträge an können diese
gepfändet werden.
Dies setzt aber das Mahnverfahren voraus und erst mit dem Vollstreckungs-
tittel kann ein Pfändungs-und Überweisungsbeschluss -ausschliesslich vom
Gericht- erlassen werden.
Die Zustellung dieses Beschlusses erfolgt durch den Gerichtsvollzieher
Nun zu Ihrem Fall, ein praktisches Beispiel nochmals ausgeführt.
Damit sich meine Frau auf Konto monatlich 7,90 Euro Kontoführung
spart- dies aber nur bei 1.200 monatlichen Gutschriften möglich ist-
wird meine private Zusatzrente auf das Konto meiner Frau überwiesen.
Natürlich musste ich die Änderung der Rentenzahlstelle mit Kontonummer
und Namen mitteilen.
Teilen Sie einfach der Rentenstelle Kontonummer und Namen Ihrer
Bekannten mit bei gleichzeitiger Bitte, künftig die Rente auf dieses Konto zu überweisen.
Ich kann Ihnen aber nicht sagen ob die Rentenversicherung dies kann oder
darf, zulässig aber bei Eheleuten.
Damit sind Sie aber noch lange nicht aus dem Schneider.
Mittels vorhandenen Schuldtittel- 30 Jahre lang geltend außer bei Insolvenz-
kann der Gläubiger die Rente bei der Rentenstelle pfänden lassen, die
Rentenstelle überweist nur noch den pfändungsfreien Betrag auf das frühere oder neue Konto.
Mit freundlichen Grüßen.