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Kontopfändung

von Schuldner14.01.2009 | 12:08
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25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich beziehe eine EU-Rente. Mehr Einkommen habe ich nicht. Ich habe habe große Schulden. Kann es sein, dass die mir die Sparkasse mein Girokonto sperrt, so dass ich nicht mehr frei über meine Erwerbsunfähigkeitsrente verfügen kann? Von was sollte ich dann leben? Oder gibt es einen Anspruch, dass ich meinen Rente auf jeden Fall von meinem Konto abheben kann?

25 Antworten

gastam 14.01.2009 | 12:14
Pfändungsfreigrenzen in Deutschland In Deutschland darf ein Schuldner einen Teil seines monatlichen Nettoeinkommens behalten. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen ist nach der Anzahl der Unterhaltspflichten des Schuldners (Arbeitnehmer) gestaffelt. Die aktuellen, seit dem 1. Juli 2005 gültigen und bis zum 30. Juni 2009 feststehenden monatlichen Pfändungsfreigrenzen betragen bei Unterhaltspflichten für keine Person: 989,99 Euro 1 Person: 1.359,99 Euro 2 Personen: 1.569,99 Euro 3 Personen: 1.769,99 Euro 4 Personen: 1.979,99 Euro 5 und mehr Personen: 2.189,99 Euro Einkommen aus Überstunden ist nur zu 50 Prozent, Urlaubsgeld ist überhaupt nicht pfändbar. Die Jahresgratifikation (Weihnachtsgeld) ist bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens unpfändbar, maximal aber bis 500 Euro. Eine Reihe weiterer Einkunftsarten ist nicht oder nur unter besonderen Umständen pfändbar (z. B. Blindenzulagen, Schmerzensgeldrenten
Wissenderam 14.01.2009 | 13:41
Zu Beachten ist gerade bei der Kontenpfändung bei Geldinstituten, dass dem Girokonto gutgeschriebene Sozialleistungen 7 Tage lang des Pfändungsschutz gem. § 55 Abs. 1 SGB I unterliegen und dies vom Geldinstitut in eigener Verantwortung zu beachten und einzuhalten ist.
Schuldneram 14.01.2009 | 14:02
Wissender, danke für Ihre Antwort. Ich habe gedacht, dass man mir das Konto nicht pfänden darf. Ich kann es doch so verstehen, dass man mir nur die Rente pfänden darf. Dieser Pfändungsbeschluss führt doch normalerweise die DRV aus. Wenn das Girokonto gesperrt würde, könnte ich mir nichts mehr zu essen kaufen. Geht das denn überhaupt? Muss ich, bevor es zu einer Pfändung kommt, eine eidesstattliche Versicherung abgeben? Wo gebe ich die eidesstattliche Versicherung ab? Wer veranlasst dies? Könnten Sie mir den § 7 übersetzen. Ich bin Rentner habe einen Hirnschlag. Ich weiß nicht wo ich hinwenden soll.
Wissenderam 14.01.2009 | 14:57
Gepfändet werden kann sowohl die Rente beim Rentenversicherungsträger, so dass dieser ihre Rente ggf. nur noch gekürzt an sie auszahlen darf (zu den Pfändungsfreigrenzen siehe: http://www.bmj.bund.de/files/-/887/Pfaendungsfreigrenzen%20April… oder aber ihr Konto beim Geldinstitut. Dann gilt das bereits geschriebene. Meines Wissens ist die eidesstattliche Versicherung keine Voraussetzung zur Erwirkung einer Pfändung. Welchen § 7 meinen sie? Gesetz?
Rosannaam 14.01.2009 | 14:41
Erhalten Sie die Rente schon längere Zeit oder erst seit kurzem? Was ist der Anlaß, daß Sie sich auf einmal um eine mögliche Pfändung kümmern bzw. Sorgen machen? Von heute auf morgen wird keine Rente gepfändet. Liegt die Rentenhöhe (wenn die Rente das einzige Einkommen ist!) unter dem og. Freibetrag, wird Ihnen sowieso nichts gepfändet. Also immer schön ruhig bleiben. Eine "Eideststattliche Versicherung" gibt man vor dem Amtsgericht/Gerichtsvollzieher ab, wenn Schulden wegen keines oder eines sehr geringen Einkommens nicht mehr getilgt werden können. Wenn Ihr Einkommen SEHR gering ist und Sie noch weitere Kenntnis über Pfändung, EV und ähnliches erhalten möchten, können Sie sich beim Amtsgericht - soweit ich weiß - kostenlos beraten lassen.
Schiko.am 14.01.2009 | 16:01
Es könnte ja sein, die Rente wird auf Konto überwiesen und dort mit aufgelaufenen Schulden verrechnet. Verständlich der Versuch der Bank zur Rückzahlung was einzubehalten. Dies ist nur zulässig, soweit die Ihnen bereits genannten Grenzen der Nettorente überschritten werden. Als Lösung bietet sich ein 2. Girokonto für die Rente an. Eine andere Möglichkeit wäre ein Rentenkonto bei einer anderen Bank einzurichten. Andere Einzelheiten wurden Ihnen ja schon genannt. Mit freundlichen Grüßen.
Rosannaam 14.01.2009 | 16:44
Gesetzt den Fall, die Rente ist das einzige Einkommen, nützt ein 2. Bankkonto gar nix. Denn von was sollen denn dann die ganzen Verpflichtungen wie Miete, Lebenshaltungskosten etc. abgehen? Wenn die Schulden nicht bei der Bank bestehen, kann diese auch nicht so einfach etwas einbehalten. An Stelle des @Schuldner würde ich mich mal fachmännisch beraten lassen (evtl. auch bei einer Schuldnerberatungsstelle).
Gerichtsvollzieheram 14.01.2009 | 18:11
Ein Fall für PETER ZWEGAT !
Schiko.am 14.01.2009 | 18:13
Wollte eigentlich auf Ihre Ausführungen nicht mehr eingehen. Will dies aber tun, da es nicht unwichtig ist für den Fragenden . Es ist doch das einzige Einkommen und liegt innerhalb der pfandfreien Grenze. Gerade weil vermutlich auch Abbuchungen stattfinden neben den Barab- hebungen muss immer der Bankmensch genau darauf achten, dass Ver- fügungen die Rentengutschrift nicht übersteigen. Immer natürlich vorausgesetzt, die Schulden sind auf dem Konto für die Rentengutschrift valutiert. Mit freundlichen Grüßen.
Schuldneram 15.01.2009 | 07:08
Vielen Dank für die Antworten. Ich bekomme seit 2003 EU-Rente in Höhe von 1100 €. Da meine Mann eine Freundin hat bin ich zu Hause ausgezogen. Unser Haus ist mit Schulden belastet. Die betragen mtl. 900 €. Die Schulden hat er die ganze Zeit bezahlt. Er bekommt auch 1200 € EU-Rente. Da ich es nicht mehr ausgehalten habe, habe ich mir eine Wohnung genommen. Diese konstet warm 500 €. Ich widerspreche jeder Abbuchung von meinem Konto, was das gemeinsame Haus angeht (Strom, Versicherungen) da ich ja jetzt meine Wohnung habe und mir sonst das Geld nicht reichen würde. Jetzt habe ich Angst, dass vor der Rentenpfändung die Kontopfändung kommt und ich somit meine neue Miete nicht bezahlen könnte. Ich habe auch kein Geld für einen Schuldnerberater. Mein Rechtsanwalt, der die Scheidung eingereicht hat, meinte ich müsste zu Hause beim Noch-Mann wohnen bleiben bis alles geklärt ist. Das kann ich aber aus seelischen Gründen nicht. Vielen Dank nochmals an alle.
Wolfgangam 14.01.2009 | 21:36
Hallo Schuldner, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrer örtlichen Schuldnerberatung in Verbindung (AWO, CARITAS oder auch bei der Stadtverwaltung -> Telefonbuch mal nachschauen/nachfragen). Gruß w.
Corlettoam 15.01.2009 | 08:27
Da es aber ihr GEMEINSAMES Haus ist, haften auch SIE für die in ihrer - ja immer noch bestehenden - Ehe für die früher gemachten Schulden und können durch einen Auszug diesen nicht einfach entfliehen. Insofern hat ihr Anwalt absolut Recht, das der Auszug - die seelischen Problme so verständlich sie sind mal außen vor - nicht richtig und übereilt war. Sie kommen aber ohne professionelle Hilfe in so einer Situation nicht alleine klar und und sollten dringend eine Schuldnerberatung aufsuchen. Meines Wissens nach werden diese auch kostenlos von gewissen Einrichtungen durchgeführt. Erkundigen Sie sich doch mal bei ihrer Stadtverwaltung/Rathaus nach entsprechenden Adressen.
Rosannaam 15.01.2009 | 09:14
Die von @Wolfgang genannten Schuldnerberatungsstellen sind VÖLLIG KOSTENLOS! Bevor Sie noch weiter in den Schuldenstrudel gelangen, vereinbaren Sie dort einen Termin. Meistens gibt es ziemlich lange Wartezeiten, Sie können dann aber schon einmal Vorarbeit leisten (Schuldenaufstellung etc.). Tun Sie was, besser wird´s von alleine nicht!!! Und dass alles in allem gesehen die ganze Sache an die psychische Substanz geht, weiß jeder. Da müssen Sie aber leider durch...
Rosannaam 15.01.2009 | 13:31
Hallo Schiko, jetzt mal ´ne ganz einfache Frage: Welche Bank eröffnet für einen Kunden ein Giro-Konto, von dem die Abbuchungen erfolgen sollen, OHNE daß ein Cent drauf überwiesen wird??? Wenn die Rente das einzige Einkommen ist, gibt es auch nur EIN Konto und kein zweites, auf das die Rente überwiesen werden kann! Ich verstehe deshalb Ihre Ausführungen leider absolut nicht, und wenn der Schuldner sie versteht, alle Achtung! MfG Rosanna.
Schuldneram 15.01.2009 | 13:39
Hallo Rosanna, ich meinte, wenn ich eine eidesstattlich Versicherung abgebe, dass ich dann nur mit etwas über 130 € gepfändet werden kann. Die 900 € die für Kredite jeden Monat abgeben, hätte ich dann so nicht mehr am Hals. Ich wäre mit dem pfändbaren Betrag also viel Besser bedient als mit den großen monatlichen Raten, die ich eh nicht zahlen kann. So könnte ich gut mit dem Rest leben, meine Miete bezahlen und nachts wieder schlafen.
Schiko.am 15.01.2009 | 15:49
Das ist ja wirklich schlimm, was Sie da schreiben. Ich hatte früher drei Girokonten, stellen Sie sich dies mal vor. Und aus der Praxis der Bank ist mir noch bekannt, gerade bei Lohnersatz- leistungen wo doch der Kunde in der Regel innerhalb der sieben Tage ver- fügen durfte war es doch zweckmäßig ein zweites Konto anzulegen. Gleiches gilt wenn die Rente den pfandfreien Teil nicht übersteigt, also eine Kontenpfändung anderer Gläubiger keinen Erfolg brächte. Dies war ja billiger als die Übernahme des aufgelaufenen Schuldsaldos auf Ratenkredit, da ja neben den Zinsen auch noch Bearbeitungsgebühr anfiel. Natürlich musste auf das zweite Konto regelmäßig die Rente eingehen und eben erst dann sind Abbuchungen möglich. Blieb was übrig konnte man als Einzelauftrag zu Lasten des neuen Renten- kontos Rückzahlungsbeträge auf das frühere, eingefrorene Sollkonto vor- nehmen. Nur so hatte der geplagte Schuldner einigermaßen überhaupt noch eine Übersicht. Genau diese Aufteilung wurde auch oft von Schuldnerberatern gewünscht. Noch besser, wenn noch keine Eidesstattliche Versicherung geleistet wurde, für den Renteneingang ein Girokonto bei einer anderer Bank anzulegen für Barabhebungen und Zahlungen. Und stellen Sie sich mal vor, habe schon lange den Wunsch meiner Frau er- füllt und sie bekommt ihre Rente auf ein eigenes Konto überwiesen. Plötzlich sollte sie im Monat 7,90 Kontoführung bezahlen, da natürlich monatlich keine 1200 Euro auf der Habenseite eingehen. Um dies zu umgehen überweise ich vom gemeinsamen Konto monatlich den Differenzbetrag bis 1200, dann klappt es. Mit freundlichen Grüßen.
Rosannaam 15.01.2009 | 15:37
Ich weiß nicht, wie Sie auf den Pfändungsbetrag von 130,- EUR kommen. Bei einer Rentenhöhe von 1100,- EUR sind mtl. 80,40 EUR (!) pfändbar, wenn man keine unterhaltsberechtigte Person unterstellt. Meines Wissens können Sie gar keine EV ablegen, da Sie ja Einkommen haben, das zum "normalen" Lebensunterhalt ausreicht. Soweit ich mich aus Ihren vorigen Beiträgen erinnere, bestehen die mtl. Schulden von 900,- EUR doch für Sie beide, also auch für Ihren (Noch-)Ehemann. Wie kommen Sie denn auf die Idee, diese mtl. allein tragen zu müssen?? Ihre Miete beträgt mtl. 500,- EUR; somit verbleiben noch 600,- EUR zum Leben. DAVON könnten Sie doch einen Teil zur Schuldentilgung wegnehmen, oder nicht? Mein dringender Rat: Auch wenn es Ihnen schwerfällt, setzen Sie sich bezüglich der Schulden nochmal mit Ihrem Ehemann (evtl. mit Hilfe Ihres Anwalts) in Verbindung und besprechen dies. Ich weiß auch, daß dies nicht einfach sein wird, aber anders geht es meiner Meinung nach GAR NICHT! Sie müssen ja auch mal einen genauen Überblick über Ihre finanziellen Verpflichtungen haben und können nicht "ins Blaue" agieren. So werden Sie allein aufgrund der Schuldensituation NIE ruhig schlafen können. Wenn Sie mal genau wissen, wo´s lang geht, können Sie Ihre (finanzielle) Zukunft sicher und ohne schlaflose Nächte planen. Wenn Sie alle Fakten schwarz auf weiß haben und dann trotzdem nicht weiter wissen, kann ich Ihnen nur eine professionelle (kostenlose) Schuldnerberatung empfehlen. Glauben Sie mir, mit einem bißchen Mut und Kraft läßt sich fast alles lösen. Auch wenn es nicht einfach ist... Ich weiß, wovon ich spreche. Ich wünsche Ihnen alles Gute. MfG Rosanna.
Rosannaam 15.01.2009 | 15:59
Also was an meinem Beitrag "schlimm" sein soll, verstehe ich beim besten Willen nicht!!! IN DIESEM FALL (von Q Schuldner) ist doch folgende Sachlage: EIN Einkommen (Rente) > mtl. Ausgaben! WAS bitte soll denn hier ein 2. Konto bringen? WOVON sollen denn die Ausgaben abgebucht werden? Vom NULL-Konto (1. Konto, keine Einnahmen)? Also lieber Schiko, Sie schreiben jetzt aber wirklich was vom Pferd....
Rosannaam 15.01.2009 | 16:06
>>Und stellen Sie sich mal vor, habe schon lange den Wunsch meiner Frau er- füllt und sie bekommt ihre Rente auf ein eigenes Konto überwiesen.<< DAS ist doch etwas GANZ anderes! Natürlich können Sie 1 oder 2 oder 3 Nebenkonten eröffnen (für Ihre Frau, Ihre Kinder, und sonst noch wen). Man kann (zumindest heute) aber kein Konto mehr eröffnen, auf das NULL Einnahmen, sondern nur Ausgaben gebucht, und ein 2., auf das nur die Einnahmen gebucht werden. DIE Bank müssen Sie mir mal zeigen, die das macht (vielleicht nur in Bayern möglich). ;-))
B´sonam 15.01.2009 | 17:39
Gruß aus Bayern, das ist nicht mal hier möglich :-)
Schiko.am 15.01.2009 | 18:03
Was ist nach Ihrer Meinung in Bayern nicht möglich? Mein Eintrag vom 14.01.16:01 lautet u.a.: Als Lösung bietet sich ein 2. Girokonto für die Rente an. Was ist daran falsch ? MfG.
B´sonam 16.01.2009 | 13:16
Und was passiert dann mit dem 1. Girokonto ??? Minus Minus Minus Minus ????? 0 -x = -x -x-x = -y -y-x = -z usw... Setzen sie bitte für die Variablen x,y und z beliebige Beträge (etwa für Miete, Strom, Versicherungen...) ein Was genau hat dann der Betroffene von seinem 2.Konto, wenn sein erstes maximal überzogen ist, nichts mehr abgebucht werden kann und ihm somit Stom, Gas, Telefon, etc. gesperrt werden ?
Rosannaam 16.01.2009 | 13:31
Die (letzte) Frage von @Schiko war eigentlich völlig überflüssig. Ich hatte es doch genauso erklärt wie Sie, @B´son, oder? ;-)) Jeder normal denkende Mensch hat´s wohl auch verstanden...
Schiko.am 16.01.2009 | 14:45
Nochmals, das erste Konto mit aufgelaufenen Schuldsaldo wird eingefroren, wenn Sie so wollen gesperrt, vielleicht baw. sogar zinslos geführt. Das zweite Konto dient für die Rentengutschrift und Bezahlung von Gebühren und Barabhebungen für den Lebensunterhalt, Überziehungen scheiden aus. Auch für die Aufschlüsselung ob evtl. die Rente höher ist und Pfändungsbe- träge zu bedienen sind ist doch viel leichter nachzuvollziehen als bei Ver- mischung mit aufgelaufenen Schulden. Gerade Schuldnerberater operieren so, damit der Schuldner eine bessere Über- sicht hat. Es ist doch frei erfunden dass Beträge abgebucht werden und auf dem Erstkonto weiterhin die Rente eingeht, dies wäre ja bankmäßig Dummheit hoch drei. Mit freundlichen Grüßen.
Rosannaam 16.01.2009 | 15:59
WENN Schuldnerberater tatsächlich so mit den Konten agieren, was ich mir nicht vorstellen kann, dann sollten DIESE sich mit den Problemen von @Schuldner befassen. ;-) Sie machen die ganze Angelegenheit immer undurchsichtiger. WAS ist denn so kompliziert daran, wenn es EIN Konto gibt, auf dem die Rente gutgeschrieben wird, und von DIESEM Konto die Verpflichtungen (Miete, Strom, Lebenshaltungskosten) abgehen??? >>Es ist doch frei erfunden dass Beträge abgebucht werden und auf dem Erstkonto weiterhin die Rente eingeht, dies wäre ja bankmäßig Dummheit hoch drei.<< DAS haben SIE doch selbst geschrieben: (sinngemäß) Rente geht auf ein 2. Konto! Ich würde sagen, lassen Sie´s gut sein. Mit allen anderen Ratschlägen dürfte @Schuldner besser klarkommen als mit diesem "2. Konto". Nix für ungut und ein schönes WE. MfG Rosanna.
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