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Kopie bei Rentengutachten

von gelisbi27.01.2010 | 20:07
2243 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich war am 21.12.2009 beim Neurologen Zwecks Rentenbegutachtung EU Rente.Rente wurde bewilligt. Ich hatte um eine Kopie des Gutachtens schriftlich bebeten.Aber bisher noch nicht bekommen!!! Ich habe doch ein Recht darauf,wie muß ich mich verhalten,um eine Kopie des Gutachtens zubekommen,danke. gelisbi

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.01.2010 | 12:41

Hallo gelisbi,

wie Ihnen bereits geraten wurde, könnte mit einer telefonischen Rückfrage geklärt werden, ob die Kopie übersandt wird.

2 Antworten

Gurkeam 27.01.2010 | 20:24
Selbstverständlich haben Sie das Recht eine Kopie des Gutachtens zu erhalten. Ausnahme ist nur , wenn das Gutachten einen Sperrvermerk des Gutachters enthält, das es dem Untersuchten aus gesundheitlichen Gründen nicht zugänglich gemacht werden darf. Dies ist aber nur bei psychiatrischen Gutachten und dann auch nur in einigen wenigen Einzelfällen so. Dann kann das Gutachten nur dem behandelndem Arzt zugesandt werden, der wiederum es ihnen dann vorlesen bzw. erklären wird. Eine Kopie darf er dann - eigentlich auch nicht an Sie herausgeben. Sie sollten das Gutachten aber bei der RV anfordern und nicht beim Gutachter selbst. Fragen Sie doch morgen einfach telf. bei ihrer RV mal nach warum es ihnen noch nicht zugesandt wurde. Vielleicht ist ihr Anfrage ja einfach auch noch nicht bearbeitet worden.
stimmtam 27.01.2010 | 21:03
Gurke hat recht: bei der DRV anfordern bzw., wenns um psychiatrische Diagnosen geht, Ihren Arzt anfordern lassen. Der Gutachter darf Ihnen gar keine Kopie geben, das Gutachten "gehört" dem der es angefordert und bezahlt hat, also der DRV.
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