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Experten-Antwort

Kopie vom Gutachten

von Claudia3828.04.2014 | 03:29
3010 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich habe eine Frage: warum kann ich auf gestellten bei der DRV Antrag keine Kopie vom ärztlichen Gutachten bekommen? Ich habe das schriftlich gemacht. Dann wurde ich nach Hause angerufen und gefragt, um welches Gutachten es geht !?! (obwohl im Antrag war das deutlich zu sehen und über welches Gutachten kann eigentlich die Rede sein?). Mir wurde gesagt, dass der Versicherte bekommt keine internen ärztlichen Gutachten, außer das, was wir schon als Ergebnis erhalten haben (erhalten haben wir nur Rentenbescheid, mehr nichts. Das ist doch aber kein Gutachen, oder?). Was soll ich machen? Ich bitte auch Experten um eine Antwort. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der § 25 SGB X räumt Ihnen ein generelles Recht auf Akteneinsicht ein, wonach die Behörde grundsätzlich zur Einsichtsgewährung verpflichtet ist. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die Einsicht zur Geltendmachung oder Verteidigung rechtlicher Interessen benötigen. Enthalten die Akten Angaben über den gesundheitlichen Zustand, kann das Recht auf Einsicht beschränkt werden. Zum Beispiel kann die Behörde den Hausarzt des Versicherten einschalten, damit dieser dann vermittelnd tätig wird. Soweit die Akteneinsicht zu gestatten ist, können Sie sich selbst Kopien erstellen oder die Rentenversicherung kann Ihnen diese (ggf. mit Erhebung von Gebühren) erstellen. Stellen Sie bitte erneut einen schriftlichen Antrag auf Akteneinsicht und die Erstellung von Kopien mit genauer Benennung des Gutachtens.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wie Sie das Gutachten bezeichnen, sollte nicht so wichtig sein. Entscheidender ist dann wohl eher, falls mehrere Gutachten vorliegen, das Datum der Begutachtung. Bei der Einbeziehung des behandelnden Arztes ist auch nicht unbedingt die Fachkenntnis in medizinischen Fragen ausschlaggebend, vielmehr in schwierigen Situationen kann dieser besser abwägen, welche Konsequenzen bestimmte medizinische Aussagen auf das Wohlbefinden des Betroffenen haben kann. Ob der behandelnde Arzt / Hausarzt mit einbezogen wird, entscheidet die Rentenversicherung. Bezüglich der Kopien müssen Sie Ihren Wunsch nicht begründen. Besteht das Recht auf Akteneinsicht, besteht auch ein generelles Recht auf eine Kopie, dann nur ggf. kostenpflichtig.

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6 Antworten

Claudia38am 28.04.2014 | 14:27
Vielen Dank für die Antwort. - Wie soll ich genau gewünschtes Gutachten benennen? (wie heisst das richtig: Ärztliches Gutachten, Medizinisches Gutachten, Ärztliche Stellungnahme, Gutachten des Medizinischen Dienst der DRV usw. Wie soll ich am besten schreiben, damit DRV weiss, was ich meine und wird nicht mehr nachfragen?). - Antrag wurde von mir als gesetzliche Betreuer gestellt, das heisst die Betroffene selbst wird das nicht lesen. Braucht man in diesem Fall auch Hausarzt einzubeziehen? Inhalt des Gutachtens können wir auch selbst ohne Aufkärung verstehen (Ausbildung als Krankenpfleger), spielt das eine Rolle in diesem Fall? - Wenn Hausarzt bei dieser Prozedur eingeschaltet wird, wie kommt dazu: soll ich im Antrag das erwähnen, oder Iniziative kommt von DRV selbst, sie entscheidet das. Bekommt Hausarzt dann Kopie vom Gutachten (schickt DRV eine Kopie direkt dem Arzt zu?) und wir können sie auch haben, oder seine Aufgabe ist nur die mündliche Aufklärung? - DRV ist in Berlin, wir wohnen viel weit weg, wie können wir uns selbst eine Kopie erstellen und welche Möglichkeiten dazu gibt´s noch? - Muss ich im Antrag unbedingt erklären bzw. Grund nennen, warum wir eine Kopie brauchen, ist dass generell wichtig, um eine zu bekommen, oder ohne angegeben Grund kann ich auch eine Kopie erhalten? Welche Gründe darf DRV haben, um eine Kopie zu verweigern (mit welcher Begründung kan sie dann argumentieren)?
Anke am 28.04.2014 | 23:15
Hallo, scheinbar hängt so eine Angelegenheit von der Laune des zuständigen Sachbearbeiters... Ich habe keinen Antrag gestellt sondern nur angerufen und gefragt ob ich eine Kopie von meinem Guthaben haben könnte... überhaupt kein Problem... eine Woche später hatte ich die Kopie in meinem Briefkasten... und musste nichts zahlen (auch DRV Berlin) Langsam glaube ich das ich ein Glückpilz bin... hatte noch nie Probleme mit der DRV . MfG
Claudia38am 28.04.2014 | 23:52
diese Unterschiede sind sehr schwer zu verstehen. Werde nochmal Antrag stellen, bin gespannt, was rauskommt.
GroKoam 30.04.2014 | 09:54
[quote=206073] diese Unterschiede sind sehr schwer zu verstehen. Werde nochmal Antrag stellen, bin gespannt, was rauskommt. [/quote Schreiben Sie den Antrag bitte nicht selbst, bei Ihrem Geschreibsel bekommt man ja Augenkrebs.
W*lfgangam 30.04.2014 | 21:56
Hallo Claudia, wenden Sie sich an das nächste Versicherungsamt Ihres Landkreises oder kreisfreie Stadt - die 'beschaffen' Ihnen ihre Rentenakte mit dem med. Teil komplett, da können Sie alles einsehen und Kopien bekommen Sie auch noch (umsonst). Gruß w. ...tja, manche Sachbearbeiter/innen DRV sind bei diesen Fragen/Wünschen vielleicht zu genau - verstehen kann ich es schon "was will die denn ob ihrer unpräzisen Anfrage genau haben?" ...man muss immer beide Seiten sehen, wenn aneinander vorbei geredet wird ;-)
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