Guten Morgen,
Danke für die Mühe der Beantwortung meiner Frage. Aber mit Ihrer DARUM Antwort wurde meine Frage nicht wirklich beantwortet. Die Gesetzeslage kenne ich selbst. Und es geht nicht um den Sinn oder Unsinn eines Gesetzes.
Denn es muss bei der „Entwicklung“ des Gesetztes irgendeine Überlegung, Berechnung oder sonstiges gegeben haben, die dazu führte, dass eben alle EU/ EM Rentner nicht mehr als die besagten 450 Euro pro Monat bei max. 15 Stunden wöchentlich hinzuverdienen dürfen, egal welche Rentenhöhe sie beziehen, und auch egal welcher Berufs- und somit früherer Tarifgruppe sie angehörten.
Und genau diese Bezugsgrößen interessieren mich. Wie kam man auf diese Idee einer Vereinheitlichung trotz aller Verschiedenheit? Diese Frage stellte ich auch mehrfach allen Institutionen, die für die Gesetzgebung zuständig sind, nicht nur den Politikern aus meinen Wahlkreis. Doch es folgte nie nur eine Antwort. Daher nun der Versuch hier über das Forum.
mfg
Corinna
P.S. Im Übrigen zu Ihrem etwas sarkastischen P.S.: Mein „akademischer Freund“, welcher u.a. an Multipler Sklerose erkrankt ist, würde sofort mehr als die 450 € Verdienst inkl. einer Rentenkürzung bei unter 3 Stunden Arbeitsleistung in Kauf nehmen, wenn es ihm körperlich nur möglich wäre irgendwas mal zu planen. Gleichfalls würde er auch für einen deutlich geringeren Stundensatz oder ehrenamtlich arbeiten.
Aber sein Krankenbild ist nun einmal unberechenbar, so dass es ihm unmöglich ist auch nur kurzfristig seine Vollrente z.B. in eine ¾ umwandeln zu lassen, dann wieder zurück auf die Vollrente gehen zu müssen usw., und das z.B. binnen kurzer Wochen.
Und die Uni muss und will den tariflich festgesetzten Stundensatz für seine (kurzfristigen) Aushilfstätigkeiten (Krankenvertretung für eine Vorlesung, Korrekturarbeit) bezahlen, können ihn dies auch nicht ehrenamtlich tätigen lassen. Leider ist er für eine längere Festanstellung auf der 450-Euro-Basis zu unberechenbar krank. An guten Tagen kann er seine "alten" Kollegen mal vertreten also aushelfen, an schlechten halt eben nicht.