Für die Berechnung der Rente sind die Versicherungszeiten sowie die Höhe des erzielten Arbeitseinkommens maßgebend. Die Art und die Schwere der Erkrankung sind für die meisten Alters- und Hinterbliebenenrente nicht ausschlaggebend. Sollten Sie als schwerbehinderter Mensch (mind. 50 %) anerkannt sein, kann ab erreichen der maßgebenden Altersgrenze die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragt werden (vgl. auch die Beiträge von Wolfgang und mabu). Ein Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung kann jederzeit gestellt werden. Für Sie könnten aber eventuell auch Leistungen zu medizinischen Rehabilitation in Frage kommen. Wenden Sie sich daher bitte an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu einem persönlichen Beratungsgespräch.