Hallo Peter,
wie bereits erwähnt bzw. zutreffend recherchiert, beträgt der Abschlag bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von 50 beim Jahrgang 1961 und dem frühest möglichen Rentenbeginn mit 61 Jahren und 6 Monaten 10,8 %. Ohne Abschlag könnte diese Rente mit 64 Jahren und 6 Monaten in Anspruch genommen werden. Es ist auch richtig, dass beim Wechsel in diese Altersrente nicht nochmals 10,8 % Abschlag fällig werden.