Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Korrekter Hinweis von mir?

von Schöni15.03.2010 | 16:04
1928 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. einen Hinweis gegeben, bin mir aber nicht sicher ob dieser korrekt ist. Vielleicht könnte ein Experte meinen Rat kommentieren. Grüße

17 Antworten

Pascalam 15.03.2010 | 17:01
Hallo @Schöni, Ihr Beitrag war nicht korrekt. Ebenso wie Ihre Beiträge in den letzten 2 Tagen. Sie sind offenbar "Sofa" eines Rentenversicherungsträgers? Sonst würden Sie keine Formulierungen wie "LEAT 17 oder LEAT 62" verwenden, die kein Laie verstehen kann. Erwarten Sie aber nicht, dass man Ihre Beiträe kommentiert. Versuchen Sie Ihre Kenntnisse auf anderem Wege zu erweitern. Pascal
Schöniam 15.03.2010 | 18:13
Hallo, es würde mich interessieren, was an den Beiträgen von mir falsch gewesen sein soll... Ja, tatsächlich habe ich eine Berufsausbildung zum Sofa gemacht. Schönen Tag noch Pascal, auch wenn Ihr Beitrag einen komischen Beigeschmack hat ;-) Keine Sorge, meinen Wissensstand erweitere ich bei Bedarf schon weiter und ich habe auch nicht erwartet, dass man meinen Beitrag kommentiert. Ich war jedoch nicht sicher ob das was ich schrieb so korrekt gewesen war...
-_-am 15.03.2010 | 20:05
"Schine"? Nicht korrekt! "Durschnittswert"? Nicht korrekt! ... ;-) "Von diesem Wert werden 5/6 als Entgelt eingesetzt."? Nicht korrekt! Wenn die Krankenkasse die durchgehende Beschäftigung und Beitragsentrichtung bescheinigt, wird die Zeit und das Entgelt in vollem Umfang berücksichtigt. Es handelt sich nicht um glaubhafte, sondern um nachgewiesene Beitragszeiten. SGB 6 § 256b betrifft nur die Bewertung glaubhaft gemachter Beitragszeiten. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Für Beitragszeiten in den alten Bundesländern ist § 256c SGB 6 vor allem anzuwenden, wenn eine Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse über die Mitgliedschaft und die Beitragszahlung zur Rentenversicherung vorliegt, die aber keine Angaben zur Höhe des beitragspflichtigen Entgelts enthält. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Für nachgewiesene Zeiten in den alten Bundesländern bis zum 31.12.1990 sind als Beitragsbemessungsgrundlage gem. § 256c Abs. 2 SGB 6 die Beträge zugrunde zu legen, die sich aus den Anlagen 1 bis 16 zum FRG für das jeweilige Kalenderjahr ergeben. Im Unterschied zu der Bewertung von glaubhaft gemachten Beitragszeiten, bei der die Tabellenwerte gem. § 256b Abs. 1 S. 9 SGB 6 nur zu fünf Sechsteln berücksichtigt werden, sind bei der Bewertung von nachgewiesenen Beitragszeiten die vollen Tabellenwerte zugrunde zu legen. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Wolfgangam 15.03.2010 | 19:58
Hallo schöni, ich muss Pascal zustimmen. In dem Punkt, dass wenn interne Fachbegriffe der DRV verwendet werden, von man/frau wenigstens ein gut sortiertes Halbwissen erwartet werden kann - und, diese Begrifflichkeiten nach außen getragen, kein NORMALER Mensch versteht. Insofern besteht auch hier Lernbedarf, schwierige Sachverhalte einfach/verständlich rüberzubringen (oder AKÜWA - Abkürzungswahn ;-) wenigstens erläuternd zu ergänzen. Ansonsten werden Sie VOR Antwort sicher die Möglichkeit haben, Ihr Wissen - gemessen an der Fragestellung - mit den frei zugänglichen Rechtshandbüchern/Arbeitsanweisungen der DRV abzugleichen. Zumindest dann, wenn Sie selbst Zweifel hegen und nicht 100pro dafür beide Hände in siedendes Öl legen würden :-)) Ich habe Ihre Beiträge auch gelesen und hier und da 'oha' gedacht - muss aber nicht jeden Beitrag kommentieren wollen. Für mich ists nur Spaß und Freizeit - da antworte ich auch schon mal auf solche Beiträge ...und lasse Fachergüsse hinten links vom Laster fallen ;-) Gruß w. ...Sie werdens schon packen - fragen Sie sich nur (vorher) 'wäre ich mit der Antwort zufrieden, löst das mein Problem?'
Schöniam 15.03.2010 | 20:39
Ich werde zukünftlich auf Fachbegriffe verzichten. Nur ist es für mich nicht verständlich warum "Pascal" erklärt, dass meine Erklärung, dass wenn jemand nachweisen kann dass er aufgrund einer Beschäftigung krankenversichert war diese Zeit als rentenrechtliche Zeit anerkannt wird auch wenn das Entgelt aus dieser Zeit nicht mehr ermittelt werden kann, diese Vorgehensweise kenne ich aus der Praxis und sie ist Gang und Gäbe... Naja egal, werde zukünftlich nur dann schreiben wenn ich ich mir 100%tig sicher bin ;-)
Wolfgangam 15.03.2010 | 20:19
Hallo schöni noch mal, nicht um Sie 'vorzuführen', sondern um grundsätzliche Kenntnislücken im Rahmen der Frage darzustellen (die andere - etwas länger im 'Geschäft' - blind und fehlerfrei beantworten) > es würde mich interessieren, was an den Beiträgen von mir falsch gewesen sein soll... 2 Fehler in einer Antwort (2 Zehnerblöcke zurück): "Arbeitslosigkeit ohne Leistungbezug zählt nicht als Arbeitslosigkeit weil hier keine Leistung bezogen wurde." >>> Sie wiesen, was objektive und subjektive Arbeitslosigkeit ist, und dass sogar - nicht nur ohne Leistungsbezug - auch ohne Alo-Meldung Arbeitslosigkeit im Sinne anzurechnender Alo-Zeiten in der Rentenversicherung möglich sind ? "Genauso gelten Hartz IV Empfänger auch nicht als arbeitslos, sie beziehen ja hier eine Sozialhilfe..." >>> Das ist eigentlich kaum zu kommentieren ;-)) Haaaallo - Hartz IV alias ALG 2 alias Grundsicherung für ARBEITSLOSE ...und wie war das doch noch, warum es heute so viel weniger Sozialhilfeempfänger gibt ? Na ? ...richtig, weil sie als Arbeitsfähige diesen Leistungsanspruch nicht mehr haben - und nach allen verpflichtenden Vorgaben mehr oder minder aktiv/erfolgreich nach Arbeit suchen müssen und aus dem SGB/Sozialhilfe ins SGB/ALG2 geschubst worden sind! Wenn es um DRV-Wissen geht, gibt es die Möglichkeit entsprechender Fortbildungsangebote - sogar die DRV vor Ort bildet weiter ...oder schaut einfach mal in ein Merkblatt rein, geht sogar offline ;-) Gruß w. PS: Sie könnten mit Ihren Antworten Fragesteller völlig aufs Glatteis führen, wenn nicht zeitnah eine Experten-Korrektur 'eingreift' ...oder andere einfach keinen Bock, das aufzugreifen/Sie aus dem Spielfeld zu grätschen ;-)
Wolfgangam 15.03.2010 | 20:43
...noch ne Breitseite und Kielgeholt - hoffentlich hält der Rumpf das aus ;-)) Gruß w.
Wolfgangam 15.03.2010 | 21:03
Hallo Schöni, bitte, bei allem Flax und winkenden Eichenbalken - jede Antwort, die fehlt, ist eine zu wenig ...auch/und wenn die 'falsche' zum besseren Verständnis beiträgt, hat sie schon einen Nutzen - nicht zuletzt für einen selbst. Rennen Sie nicht gleich wieder weg, oder lassen Sich gar vom FALSCHEN FORUM überrunden ;-) Gruß w.
-_-am 15.03.2010 | 20:50
Wissen ist Macht, nicht Wissen macht manchmal auch nix. Betonung auf "manchmal"!
Stefanam 15.03.2010 | 21:10
Vielleicht sollten Sie auch nur bei Sachen schreiben bei denen sie sich hundertprozentig auskennen. Und Sie sehen auch , wie schwer es ist 1. das richtige Fachwissen zu haben und 2. es auch verständlich rüberzubringen Darf ich ganz neugierig fragen, wo sie arbeiten ?
Schöniam 15.03.2010 | 20:54
Okay, ich habe den Wink mit dem Zaunpfahl verstanden und werde hier nichts mehr schreiben.
Schöniam 15.03.2010 | 21:17
DRV Knappschaft-Bahn-See ist mein Arbeitgeber... Von daher habe ich mein Fachwissen eher bei Sachen wie der KAL oder APG usw.
Schöniam 15.03.2010 | 21:21
Ich meinte natürlich die Knappschaftsausgleichsleistung und das Anpassungsgeld ;-) Keine Abkürzungen :-P
bettieleinam 15.03.2010 | 22:02
Meine Herren, es tut mir ausserordentlich leid, dass Sie sich wegen der Beantwortung meiner Frage so sehr in die Haare gekriegt haben. Es gibt doch für mich doch auch noch andere Auskunftsmöglichkeiten. Trotzdem vielen Dank an alle, die sich bemüht haben, mir ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen. MfG Bettielein
-_-am 15.03.2010 | 22:59
Dass hier zu Antworten von Teilnehmern auch ein bisschen "nebenan" beraten wird, haben Sie doch nicht zu vertreten. "Schöni" hat ja die "augenzwinkernden" Antworten durch seine sehr "ungewöhnliche" Fragestellung schon auch selbst herausgefordert. Wenn das Ergebnis wäre, hier nichts mehr zu schreiben, wäre das ausdrücklich nicht erwünscht.
Schöniam 16.03.2010 | 06:17
@ Wolfgang: Jetzt muss ich hierzu nochmal nachhaken. Es gibt doch die maschinelle Meldung die mit der entsprechenden Verschlüsselung einfließt, dass es sich hierbei um Leistungsbezug ohne Arbeitslosigkeit gehandelt habe. Das habe ich gemeint, war wohl auch falsch haha...
Wolfgangam 16.03.2010 | 19:12
Hallo Schöni, > Das habe ich gemeint, (...) Nicht 'meinen', sondern konkret auf den Sachverhalt benennen; woher soll der Fragesteller wissen, was Sie meinen und worauf sich das bezieht ?! - Arbeitslosigkeit/Zeit ist schon durch so viele Gesetzesänderungen in die Mangel genommen worden, dass es kaum möglich ist, die richtige Antwort gemessen an dem Hintergrund des Fragestellers zu finden. In der Ausgangsfrage ging es nur um die notwendige Arbeitslosigkeit für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - nicht wie sie nach Meldung im Rentenkonto (nicht mehr/gleichzeitig) anerkannt/bewertet wird. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026