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Experten-Antwort

Kost un Logie frei

von Waltraud Schmidt20.01.2014 | 01:50
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Nach meiner Schulentlassung arbeitete ich für kurze Zeit in einem Pfarrhaushalt. Dort erhielt ich 10 Mark(DDR) Taschengeld sowie Kost und Logie frei. Danach war ich in einem kirchlichen Altersheim tätig.Neben meinem Lohn erhielt ich zusätzlich Kost, Logie frei,sowie 1x wöchentlich das Fahrgeld für eine Fahrkarte nach Hause gestellt. Beide Arbeitgeber haben das allerdings nicht im SV-ausweis vermerkt.Bei meiner Rentenantragstellung erwähnte ich das mit und erhielt eine abschlägige mündliche Antwort von der Sachbearbeiterin. Jetzt sagte mir aber Jemand das mir dafür etwas zustehe ud ich sollte mich an sie wenden. Für eine Sachgerechte Antwort bedanke ich mich schon jetzt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In der "alten" Bundesrepublik werden Pflichtbeitragszeiten vor dem 01.01.1957, in denen neben versicherungspflichtigen Entgelten auch in wesentlichem Umfang erhaltene Sachbezugsleistungen (z. B. Kost und Logie, Taschengeld) vorliegen, mit den Tabellenwerten der Anlage 8 zum Sozialgesetzbuch VI verglichen, wenn diese für mindestens 5 Jahre gewährt worden sind.

Die Sachbezüge mussten von wesentlichem Umfang sein und für den laufenden Lebensunterhalt des Einzelnen ins Gewicht fallen.

Eine vergleichbare Regelung gibt es für Ihre Beschäftigung in der ehemaligen DDR jedoch nicht. Ihre angesprochenen Sachbezüge finden somit keine Berücksichtigung.

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8 Antworten

Herz1952am 20.01.2014 | 10:37
an GroKo, wenn Du so weitermachst werden aus Dir die restlichen Hamburger gemacht, damit es für ein ganzes Jahr täglich reicht. Herz1952
Herz1952am 20.01.2014 | 10:46
an W. Schmidt, im Westen waren solche Vergünstigungen geldwerter Vorteil und steuer- und sozialversicherungspflichtig. Bestehen Sie auf einen schriftlichen Bescheid und legen Widerspruch ein. Dann befasst sich eine andere Abteilung mit Ihrer Sache. Sie können auch den Rentenberater Ihrer Kommune einschalten, vielleicht erhalten Sie von ihm eine genaue Antwort. Ich selbst bin da überfragt, vielleicht antwortet auch noch unser Experte. Herz1952
Katjaam 20.01.2014 | 15:00
Zunächst einmal an die bisherigen @User: Wenn man nichts weis, muss man ja auch nicht irgendwas sagen. Ja, es gibt eine Regelung wonach Zeiten mit Sachbezug günstiger bewertet werden (§ 259 SGB VI). Das müssten aber dann 5 Jahre vor dem 1.1.1957 sein. Eine Vorschrift die wegen Zeitablauf aber wohl kaum noch zur Anwendung kommt. Katja
Waltraud Schmidtam 20.01.2014 | 21:27
Ihre Nachricht habe ich erhalten und bedanke mich für die sachliche Aufklärung. So weiß ich endlich Bescheid. Ich wünsche noch eine schöne Woche. W.Sch.
Waltraud Schmidtam 20.01.2014 | 21:30
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
Nach meiner Schulentlassung arbeitete ich für kurze Zeit in einem Pfarrhaushalt. Dort erhielt ich 10 Mark(DDR) Taschengeld sowie Kost und Logie frei. Danach war ich in einem kirchlichen Altersheim tätig.Neben meinem Lohn erhielt ich zusätzlich Kost, Logie frei,sowie 1x wöchentlich das Fahrgeld für eine Fahrkarte nach Hause gestellt. Beide Arbeitgeber haben das allerdings nicht im SV-ausweis vermerkt.Bei meiner Rentenantragstellung erwähnte ich das mit und erhielt eine abschlägige mündliche Antwort von der Sachbearbeiterin. Jetzt sagte mir aber Jemand das mir dafür etwas zustehe ud ich sollte mich an sie wenden. Für eine Sachgerechte Antwort bedanke ich mich schon jetzt.
Ihnen stehen pro Monat 14 Gutscheine für McDONALD zu.
Danke für den freundliche Rat. Hätt selber drauf kommen können. Melde mich aber auch wenn aus dir Hackfleisch gemacht wird.
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