kann mir jemand sagen, was eine Verhandlung wegen abgelehnter Rente kostet und ist da anwaltspflicht?
Ist auch beantragung von beratungshilfe für diese Instanz möglich?
kann mir jemand sagen, was eine Verhandlung wegen abgelehnter Rente kostet und ist da anwaltspflicht?
Ist auch beantragung von beratungshilfe für diese Instanz möglich?
Vor dem Sozialgericht (1. Instanz) besteht keine Anwaltspflicht - sie können sich selbst vertreten.
Bei Verfahren vor dem Sozialgericht fallen keine Gerichtskosten an. Für den Fall, daß gegen Sie entschieden wird, müssen sie lediglich ihre außergerichtlichen Kosten (Fahrkosten etc.) und ggf. Ihren Anwlat selbst bezahlen.
Vielen Dank
Danke für die beiden Antworten, letzte Frage:
Sozialgericht ist in Kassel oder auch regional?
Die Zuständigkeit richtet sich regional nach ihrem Wohnort.
Wenn Sie einen Widerspruchsbescheid erhalten, steht das zuständige Sozialgericht mit Anschrift zur Klageeinreichung in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Siehe auch: www.sozialgerichtsbarkeit.de!
Ich rate Ihnen dringend
dazu , sich im Klageverfahren vor dem Sozialgericht durch einen Fachwalt für Sozialrecht vertreten zu lassen !!
Vor dem Sozialgericht geht es dann letzlich nämlich gar nicht mehr in erster Linie um
Ihre Krankheiten/Behinderungen/Einschränkungen etc., sondern solche Verfahren werden oft
durch juristische " Spitzfindigkeiten " entschieden
und die kann ausschließlich einen Fachanwalt anwenden
und durchführen.
Ihre Chancen vergrössern sich dadurch ungemein , um nicht zu sagen, ohne Anwalt können Sie so ein Verfahren eigentlich nicht gewinnen.
Ohne Rechtsbeistand würde ich so etwas auch nie in Angriff nehmen. (Denn schließlich hat man nur "einen Schuss frei!)
Es muss aber kein sündhaft teurer Fachanwalt für Sozialrecht sein. Ein Sozialverband wie der SoVD (www.sovd.de) oder der VdK (www.vdk.de) hilft ebenfalls äußerst professionell gegen einen geringen Mitgliedsbeitrag. (Sogar in laufenden Verfahren. Dann ist allerdings, je nach Status, ein geringer Extrabeitrag fällig!)
Ich wurde vom SoVD hervorragend vertreten!
Halte die hier immer wieder - pauschal - gegebenen Hinweise
auf Vertretung in Rentenangelegenheiten durch den VDK oder SoVD für
etwas problematisch.
Das grundsätzlich beide Institutionen ( bin selber im VDK ) hilfreich sein K Ö N N E N
ist wohl unstrittig. Vor allem wenn es nur ums Geld sparen für einen Anwalt geht , sicher die besten Adressen!
Es hängt aber sehr stark oder besser gesagt ausschließlich von der Person des VDK oder SoVD ab, der die Angelegenehjit bearbeitet.
Hier gibt es himmelweite Unterschiede - Experten auf der einen Seite , aber auch völlig uninformierte und vor allen völlig unengagierte Leute..
ICH persönlich würde mich durch den VDK im Vorfeld zu Rentenangelegenheit nur BERATEN lassen ( was ich auch schon getan habe ) , aber keinesfalls würde ich mich vor dem SG durch MEINEN Sozialverband vertreten lassen wollen.
Zweifel kamen bei mir erstmalig dadurch auf, das einige meiner Fragen , nicht kompetent und sofort beantwortet werden konnten, das ICH ( als Laie ) einige Dinge besser wusste als die VDK Leute und so weiter und so weiter...
Alles in allem hatte ich absolut nicht den Eindruck, das meine Angelegenheit bei meinem zuständigen örtlichen VDK in guten Händen ist...
Soweit ich weiß , haben auch nicht alle Berater des VDK oder SoVD eine juristische Ausbildung oder sind gar Fachanwälte auf dem Gebiet der Sozialgerichtsbarkeit.
Hier kommt es also stark darauf an , an wem man hier gerät.
Außerdem hat ein Fachanwalt für Sozialrecht ( oder ein Rechtsanwalt überhauipt )
immer bessere Kontakte
zu den Richtern vor dem SG
und manche Verfahren werden
ja nun auch durch Vereinbarungen /Absprachen
" hinter den Kulissen " entschieden.....
Und da KANN ein guter, beliebter, allseits geschätzter
und vor dem SG täglich ein- und ausgehender Rechtsanwalt
( z.B. der vielleicht mit dem Richter auch noch Golf spielt , oder man trifft sich regelässig auf Tagungen / Kongressen etc. .. ) äußerst hilfreich sein...
Aber wie gesagt, das soll keine Kritik am VDK oder SoVD , sondern soll nur eine Anregung meinerseits sein, aus welchem Blickwinkel ein SG Verfahren auch betrachtet werden sollte.
Außerdem , verliert die RV den SG Prozeß, muß die RV auch den Rechtsanwalt des Antragsstellers komplett bezahlen.
Schönen Sonntag .
Ein Fachanwalt für Sozialrecht hätte mich auch nicht besser vertreten. Und mein Rentenverfahren war alles andere als unkompliziert!
("Schwarze Schafe" gibt es übrigens in JEDEM Gewerbe!)
Aber wer zuviel Geld hat, kann sich selbstverständlich jeder Zeit an einen Star-Anwalt wenden, der u.U. eine Stange Geld kostet und keinesfalls besser sein muss als die Sozialrechtsexperten der Sozialverbände!
Ebenfalls einen schönen Sonntag!
".........und manche Verfahren werden ja nun auch durch Vereinbarungen/Absprachen "hinter den Kulissen" entschieden.....
Und da KANN ein........äußerst hilfreich sein!"
Mein Rechtsbeistand musste nicht mit meiner zuständigen Richterin "Golf spielen gehen", da das Recht eindeutig auf meiner Seite und die Richterin nicht korrupt war!
Bedauerlich, dass Sie Ihr Verfahren offensichtlich nicht mit lauteren Mitteln gewonnen haben bzw. gewinnen konnten!
Dem Beitrag von Frank Morris kann ich nur bestätigen. Ich persönlich halte nicht viel von den Anwälten der VDK. Im übrigen MUSS man, falls ein Gutachten richterlicherseits angefordert wird, dieses selber bezahlen. Der VDK vertritt Sie ausschl. als Rechtsbeistand. Entstehende Kosten wie z.B. Gutachten müssen vom Mitglied selber getragen werden.
Versuchen Sie es mal mit PKH (Prozeßkosenhilfe). Als gelernte Anwaltsgehilfin weiß ich wovon ich spreche. Mit einem Fachanwalt (am besten vor Ort) brauchen Sie nicht lange auf ein Beratungsgespräch zu warten. Meine eigene Erfahrung beim VDK war HAARSTRÄUBEND. Z.Zt. lasse ich mich vor dem SG vertreten wegen Verlängerung meiner EU Rente. - Mein Anwalt meinte wörtlich:"Da Sie bereits eine EU Rente hatten und die gesundheidlichen Einschränkungen weiter gegebenn sind (das Gutachten hat für mich gesprochen) sollte einer PKH-Bewilligung nichts entgegen stehen." Es heißt lt. Gesetzt wenn ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, so wird ihm PKH bewilligt. D.h. auch wenn ein Gutachten angefordert wird, hat es die Gerichtskasse zu tragen.
Alles Gute und viel Erfolg!!!
P.S. Fachanwalt für Sozialrecht wäre von Vorteil
"Im Übrigen MUSS man, falls ein Gutachten richterlicherseits angefordert wird, dieses selber bezahlen."
Wer hat Ihnen denn diesen Blödsinn erzählt? Wenn überhaupt, dann müssen nur solche Gutachten selbst bezahlt werden, die NICHT "richterlicherseits" in Auftrag gegeben werden, sondern vom Kläger! (Daran ändert auch ein Fachanwalt für Sozialrecht für Sozialrecht nichts!)
Ich brauchte nicht ein einziges Gutachten selbst zu bezahlen!
Verschweige Sie dem Fragesteller bitte nicht, dass ein Fachanwalt nicht umsonst arbeitet und spätestens dann, wenn die Klage erfolglos war, kräftig zur Kasse bitten wird!
Außerdem ist es eine unwiderlegbare Tatsache, dass die Sozialverbände häufig kompetenter sind, als die sogenannten Fachanwälte!
Noch haben Sie Ihre Klage auch noch gar nicht gewonnen, "Engelchen"!
Das kann ich nur bestätigen! Ich verdanke meine Rente ebenfalls dem SoVD. Und Gutachten musste ich auch nicht bezahlen!
@ Realist
Ich spreche hier ausdrücklich nicht von m e i n e m Rentenverfahren.
Ich bitte Sie diese persäönlichen Unterstellungen zu unterlassen ! Danke !
Ein Starwalt muß es doch gar nicht sein.
Sie scheinen ja überhaupt nicht ansatzweise zu wissen,
was ein Rechtsanwalt für Sozial
recht in so einem Verfahren kostet oder ? Von einer " Stange Geld " kann doch hier überhaupt keine Rede sein.
Zumal dieses Geld mehr als gut angelegt wäre....
In einem Rentenverfahren ist der Streitwert ( nachdem der Anwalt seine Kosten berechnen darf ) äußerst gering und darum ist soetwas gar nicht so teuer.
Und am Schluß bezahlts doch sowieso die Rentenversicherungung ( wenn man gewinnt natürlich nur ! )
Mein Anwalt hat mir wörtlich gesagt :
" Ich mache das aus reinem Idealismus und nicht um Geld zu verdienen. Darum gibt es heute auch kaum mehr junge Anwälte die sich n u r mit Sozialrecht selbsständig machen. "
Mein Anwalt ist auch gleichzeitig Notar und damit verdient er sein - gutes - Geld.
Das IHR Verfahren nicht mit
einem Fachanwalt ein für Sie besseres Ergebnis gezeigt hätte, ist nur eine Behauptung
Ihrerseits die noch zu beweisen wäre.
Event.ärgern Sie sich auch heute noch darüber, das Sie seinerzeit keinen Fachwanlt eingeschaltet haben ??
Hallo Engelchen,
da liegen wir aber etwas schief.
Im Sozialrecht gilt die Amtsermittlungspflicht.
Wenn der Richter meint, ein weiters Gutachten sei erforderlich, beauftragt er einen Gutachter. Die Kosten hierfür trägt das Gericht (§ 106 SGG). Hierbei spielt es keine Rolle, ob sie vetreten, vom z.B. VDK vertreten oder einem Anwalt vertreten werden.
Nur wenn Sie selbst ein Gutachten von einem Bestimmten Gutachten haben wollen (§ 109 SGG) haben sie einen Gutachtenvorschuss zu zahlen. Ob sie diese Kosten selbst tragen müssen oder auch das Gericht diese Kosten übernimmt, entscheidet das Gericht bei Abschluss des Verfahrens. Wenn das Gutachten zur Erledigung des Rechtsstreites beiträgt werden überwiegend auch diese Kosten übernommen.
JoJo
PS: Ich habe auch schon Anwälte vorgefunden die vom RV-Träger die Überlassung eines SGB VI gebeten haben!
.........ja woher stammen denn dann Ihre recht abenteuerlichen Weisheiten, wenn nicht aus Ihren persönlichen Erfahrungen?
(Das beispielsweise viele Gerichtsverfahren auf dem Golfplatz entschieden werden etc.! So etwas kenne ich nur aus schlechten TV-Krimis!)
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