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Experten-Antwort

Kosten Widerspruchsverfahren

von Piggeldy22.12.2010 | 12:54
6197 Ansichten
3 Antworten

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Hallo. In meinem Widerspruchsbescheid steht: " Die Kosten für das Widerspruchsverfahren konnten nicht übernommen werden, da Ihr Widerspruch nicht erfolgreich war" Heißt das jetzt, dass auf mich irgendwelche Kosten zukommen, weil ich Widerspruch gegen einen Bescheid der DRV eingelegt habe? Gruß und Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.12.2010 | 14:30

Hier sind eigentlich die Kosten für einen Rechtsbeistand (Rechtsanwalt, Rentenberater) gemeint. Wurden Sie im Widerspruchsverfahren von einem Rechtsbeistand vertreten, so können dadurch entstandene Kosten bei Erfolglosigkeit des Widerspruchs nicht erstattet werden.

Wenn Sie selbst den Widerspruch eingelegt haben, können grundätzlich nur Kosten für Porto, Schreibauslagen etc. angefallen sein. Diese hätten auch nur dann erstattet werden können, wenn Ihr Widerspruch erfolgreich gewesen wäre.

2 Antworten

B´sonam 22.12.2010 | 12:57
Hallo Piggeldy, nein, das heißt nicht, dass Kosten auf sie zukommen. Das bedeutet lediglich, dass (sofern sie z.B. anwaltliche Hilfe hatten) die Ihnen entstandenen Kosten nicht übernommen werden. Gruß B´son
Hansam 22.12.2010 | 13:01
Der Rentenversicherungsträger stellt Ihnen keine Kosten in Rechnung. Es werden jedoch vom Rentenversicherungsträger die Kosten, die Ihnen im Widerspruchsverfahren entstanden sind, z.B. für einen Rechtsbeistand, der Sie vertreten hat, nicht übernommen.
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