Zitiert von: Rentner
Guten Tag,
was kosten Zweitgutachter im EMR-Verfahren? Ein von der DEV beauftragter Gutachter soll ja zwischen 200 und 300 Euro bekommen. Kommt man mit der Summe auch hin, wenn man ihn selbst beauftragt?
Ab wann muss die DRV die Kosten tragen? Nur bei gerichtlicher Anordnung und verlorenem Prozess oder auch wenn ich den Zweitgutachter selbst beauftrage und die DRV verliert?
VG
Also dem begutachtenden Arzt ist es erst einmal egal, ob es um ein Rentenantragsverfahren geht oder nicht.
Es wird nach GoÄ (Gebührenordnung Ärzte) abgerechnet, im Regelfall nach dem 2,3 fachen Satz.
Hier wird allein für die gutachterliche Äußerung ein Satz von EUR 67,02 (ist bereits der 2,3 fache Satz) pro angefangener Stunde fällig.
Dazu kommen dann noch die Untersuchungen, die ggf. gemacht werden, um zu einem Ergebnis zu kommen. Das ist dann keine Kassenleistung.
Man kann selbstverständlich auch, so wie bspw. die DRV, eine Pauschale vereinbaren. Aber damit einen Arzt zu finden, der einem ein Gutsachten schreibt, halte ich eher für gering.
Einfach mal den Hausarzt fragen, der einem vielleicht jemanden empfehlen kann.
Man muss sich dann aber auch darüber im klaren sein, dass das Ergebnis eines solchen Gutachtens, bei einer zu niedrig vereinbarten Pauschale, ggf. Fehler enthält/unvollständig ist, weil gewisse Untersuchungen einfach nicht durchgeführt werden. Dies macht dann ggf. ein Gutachten auch angreifbar. Das ist ja der größte Mangel bei Gutachten der DRV, die zu niedrige Pauschalen zahlt, im Vergleich zu bspw. Gerichtsgutachten.
Bei einer Abrechnung nach GoÄ bekommt man als Selbstzahler meist schnell einen Termin, das Gutachten wird zügig erstellt, alle notwendigen Untersuchungen werden vorgenommen. Man bekommt ggf. noch einmal ganz neue Aspekte zur Krankheit. Das kann dann jedoch auch schon mal schnell bis zu EUR 4.000,00 - EUR 5.000,00 kosten.
Die Kosten dafür trägst Du allein. Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.